Wieviel stunden darf ich arbeiten als handwerker, wenn man die fahrzeit mit einbezieht?
Hallo, ich bräuchte mal kurzfristig hilfe! Ich fahre jeden tag ca.170km(1,5h ca) und arbeite dann vor ort 8-10 stunden, ist immer unterschiedlich. Da ich den firmenwagen fahre, zählt doch die fahrzeit zur arbeitszeit oder? Demnach bin ich täglich zwischen 11-13h für die firma unterwegs(pause von 30min sind bereits abgezogen) Geregelt ist in der richtung leider nichts in unserem betrieb auch nicht was überstunden angeht. Wie hoch wäre der zuschlag wenn ich es mir auszahlen lassen würde? Bis jetzt geht alles auf ein zeitkonto wo aber bereits ca.300h drauf stehen die eigentlich abgefeiert werden sollen....?!? Wäre schön wenn sich hier jemand zu dem thema äussern könnte, danke schonmal
Mit freundlichen Grüßen peter
6 Antworten
Sofern Du eine Tätigkeit ausübst bei dem die Dienstreise zum Berufsbild gehört, wie z.B. Berufskraftfahrer, Busfahrer, Kundendienstmitarbeitern oder Ausßendienstmitarbeitern und wenn diese einen wesentlichen Teil der arbeitsvertraglichen Leistung darstellt gilt diese als Arbeitszeit.
DIe Frage ist ob und wie Überstunden vergütet werden müssen. Nach dem Arbeitszeitgesetz kann ein Arbeitgeber Überstunden anordnen. Angenommen Du hast eine Regelarbeitszeit von 8 Stunden täglich, so darf der Arbeitgeber diese auf 10 Stunden ausdehnen wenn innerhalb von 6 Monaten oder von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.
Verdienst Du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze (West 71.400 Euro, Ost 60.000 Euro) ist eine Bezahlung von Überstunden meist ausgeschlossen und werden in Freizeit abgegolten.
Der Mindestzuschlag auf Überstunden beläuft sich auf 25%.
Solltest Du jeden Tag mehr als 10 Stunden arbeiten und nicht innerhalb von 6 Monaten einen Freizeitausgleich genossen haben kannst du weitere Überstunden ablehnen.
Woher nimmst du den Überstundezuschlag?
Der direkte Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück zählt nicht zur Arbeitszeit, auch wenn Du mit einem Dienstwagen fährst.
Anders würde es aussehen, wenn Du erst in ein Büro/Lager fährst (z.B. um Materialen einzuladen) und dann zur "Baustelle" fährst.
arbeite dann vor ort 8-10 stunden
Die tägliche (durchschnittliche) Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG).
Bis jetzt geht alles auf ein zeitkonto wo aber bereits ca.300h drauf stehen die eigentlich abgefeiert werden sollen
Man möge mich korrigieren, aber wenn es keine vertragliche Regelung besteht, sind angeordnete Überstunden zu vergüten.
Wie hoch wäre der zuschlag wenn ich es mir auszahlen lassen würde?
Was meinst Du mit Zuschlag? Hier wäre die übliche Vergütung (Vgl. § 612 BGB) zu zahlen.
Du darfst täglich nur 10 Stunden Arbeiten. Dienstfahrten zählen als Arbeitszeit.
Wenn dir nach 13 Stunden Arbeitszeit im Dienstwagen ein Unfall passiert wo du verletzt wirst, ist dein Chef übel dran. Die BG wird ihn in Haftung nehmen.
Fahrten von Zuhause um die Arbeitsstätte zu erreichen, zählen nicht als Arbeitszeit.
diese Sache solltest du dringend mit dein Arbeitgeber klären, denn der bestimmt die "Fahrtrichtung" was die Überstundenregelung betr., erreichen kannst du nur so was, über deine Gewerkschaft (wo du bestimmt nicht drin bist)
Wenn im Vertrag darüber nichts festgehalten ist musst Du es halt verhandeln.....Um welche Handwerkertätigkeit handelt es sich denn? Dürfen....darfst Du alles und immer!
Ich bin als tischler angestellt