Wie viel Geld darf ein Hartz/4 Empfänger ansparen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wird sogar eigentlich verlangt dass man sparen muss - wie soll man sich ansonsten Klamotten oder Reperaturen / Tierarztbesuche leisten?

edit: zum Rest:
https://www.hartz4.org/ersparnisse/

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/hartz-iv-wie-viel-vermoegen-darf-man-haben?page_n57=2

oder ist es dem Empfänger erlaubt unbegrenzt zu sparen und dann teure Anschaffungen oder Urlaube davon zu machen ?

Mal abgesehen davon, dass ich einen einsparbaren Betrag von 100 Euro monatlich, ob der Nutzung der Tafel oder Kleiderkammer eher für utopisch halte - was der Leistungsbezieher dann noch im Sparstrumpf oder unter dem Kopfkissen hat, das sieht dann niemand - solange es noch Bargeld gibt.

Gungnir18 
Fragesteller
 30.05.2019, 12:11

Das ist zumindest in meiner Stadt keineswegs utopisch wenn man alles nutzt was hier Bedürftigen angeboten wird.

Es gibt zwei Organisationen wie die Tafel, Du kannst 2-3 mal pro Woche einen vollen Einkaufsrolli guter Lebensmittel für je 2,-€ haben. Zukauf Kaffee, Fleisch, Sonderwünsche im Monat 50,- - 100.-€

Es gibt drei "Armenküchen" da Du zum Preis von 1,50€ ein gutbürgerliches Mittagessen wie in einem Restaurant bekommen kannst und auch für den nächsten Tag zum Aufwärmen mitnehmen.

ALLE Textilien im Haushalt, Schuhe Regenschirme Besteck und Geschirr von den Kleinderkammern, Ausgabe im Monat 0,-€

Im Sozialkaufhaus Dinge aus Spenden und Wohnungsauflösungen, Möbel, Pc's, Lampen, Bücher, Küchengeräte und Sonstiges (gute Kaffeemaschine 3-10,-€) zu sehr geringem Preis, Lieferung und Aufbau/Anschluß von Schränken, Waschmaschiene ect. pauschal 15.-€.

In meiner Stadt ist es keineswegs illusorisch 100,-€ oder mehr (!) vom Hartz4 zu sparen - wenn man auch alles nutzt was angeboten wird und wenn man sein Geld nicht verraucht, versäuft oder verspielt.

die Hartz-Urväter (SPD/Grüne) machten es ja den Hartzlern sogar zur Pflicht, Geld anzusparen, für Brille oder falsche Zähne oder Beinkleider oder nen Stuhl zum Sitzen oder Waschmaschine oder ne U-Bahnfahrkarte. Gesetzliche Obergrenzen fürs Ansparen sind nicht verabschiedet, nur sie veranstalten dann Plausibilitätskontrollen, bei den jährlichen Kontenprüfungen, und wenn der Hartzler zum Beispiel mehr Guthaben hat als den Regelsatz mal 12, dann ist eine zusätzliche Einnahmequelle zu vermuten.

Man soll ja sogar monatlich aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt Geld für notwendige Anschaffungen ansparen.

Angenommen es wäre ein Paar ohne Kinder und beide würden 40 Jahre alt sein und voll ALG - 2 beziehen, also nicht nur eine Aufstockung weil sie selber Erwerbseinkommen haben.

Dann stünde jedem an ALG - 2 Schonvermögen pro vollendetem Lebensjahr 150 € = 6000 € zu und dazu 750 € für notwendige Anschaffungen, gesamt also min.jeweils um die 6750 €, zusammen dürften sie dann min.um die 13.500 € an Schonvermögen haben.

Nun käme aber dazu das sie dieses Geld alleine aus dem Regelbedarf angespart hätten, wenn sie dieses Geld also nicht auf dem Konto oder so hätten, sondern z.B. unterm Kopfkissen, dies aber trotzdem wahrheitsgemäß bei einem Weiterbewilligungsantrag angeben würden, dürfte auch ein höherer Betrag nicht angerechnet werden.

Denn würde es dann zur Anrechnung kommen, dann würde es ja indirekt zur Kürzung des Regelbedarfs kommen, denn wann und wie dieser verwendet werden soll ist Gott sei dank noch nicht vorgeschrieben.

Nur wenn man das Geld z.B. auf dem Konto hätte und dafür dann Zinsen bekommen würde, wären diese Zinsen als Einkommen zu sehen und dann wären diese anrechenbares Einkommen.

Es ist sogar vorgesehen, einen Teil davon anzusparen. Ob es da eine Obergrenze gibt, weiß ich nicht. Aber ich kenne jemandem, dem eine neue Waschmaschine mit ebendieser Begründung nicht bewilligt wurde. Weil er es versäumt hat, einen Teil seines ALGII zurückzulegen für besondere Anschaffungen.