Wie wurde im Mittelalter kindesunterhal bzw. Alimente geregelt?

5 Antworten

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Das wurde garnicht geregelt. Eine Scheidung, es gab keine Scheidung wie heute sondern nur eine annulierung der Ehe. war nur dem Adel vorbehalten und nur unter ganz besonderen Umständen von der Kirche erlaubt, natürlich gegen Bezahlung. Nur Männer konnten eine annulierung der Ehe beantragen. Der Mann hat bestimmt was mit den Kindern passiert und nicht selten wurde die Frau davongejagt und ihrem Schicksal überlassen. Da es sich um Adelige Frauen handelte, wurde die nach der Scheidung kurzerhand von ihrem Vormund, Frauen waren nicht mündig, wieder verheiratet oder in ein Kloster gesperrt.

Gar nicht. Eine Scheidung gab es nicht. Wenn eine Frau ein uneheliches Kind bekam wurde sie verstoßen und musste sich allein versorgen. Das gleiche geschah, wenn eine Frau in einer Ehe fremdging und der Mann nicht der Vater war.

Es war damals egal, was mit den Frauen und den Kindern geschah - es ging um die moralische Schmach! Das Ansehen! Die begangene Sünde!

Einem Mann war bis ins Jahr 1900 nie nachzuweisen, ob er der Vater war oder nicht. Er musste nur behaupten, dass er nicht der Vater sei und die Frau diffamieren - das reichte. Die Schuld lag immer bei der Frau.

Woher ich das weiß:Hobby

So etwas war nicht existent. (Scheidungen in dem Sinne auch nicht wenn man jetzt genau ist. Zumindest nicht fürs normale Volk)

Bei den Katholiken gab es keine Scheidung.

In West- und Mitteleuropa waren mehr oder weniger alle katholisch. Also keine Scheidung in diesen Gegenden.

Die Frage ist doch eher, wie wurde die Vaterschaft nachgewiesen...

Sirius229 
Fragesteller
 13.01.2021, 21:29

Durch die Ähnlichkeit des Erzeugers 😄😄