Wie wird Feiertagsarbeit vergütet im Pflegeberufen?

2 Antworten

Das kommt darauf an, was arbeitsvertraglich, durch anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt. Gesetzliche Zuschläge gibt es nicht. Der Gesetzgeber sieht Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit vor.

Je nach Tarifvertrag. Meistens Zuschlag von 35 % pro Stunde bei vollem Zeitausgleich (freie Tage) oder 135 % ohne Zeitausgleich.