Wie viel zahlen bei Auszug aus Box vor Ablauf der Kündigungsfrist?

5 Antworten

Die Leermiete reicht, wenn Du zahlst. Allerdings liegt es im Ermessen Deines bisherigen Stallbesitzers, die zu kalkulieren. In neueren Einstellverträgen ist die eigentlich immer mit drin, dann weiß man, woran man ist. Mir wurden, als ich mit meinem umzog, pro Tag glaub 3 Euro abgezogen, weshalb ich für den August weniger zahlte als für den September (meine beiden Leermonate), weil für den August 31 x 3 abgezogen würde, für den September 30 x 3.

Sarueh 
Fragesteller
 27.04.2012, 13:46

okay, das ist immerhin besser als nichts (: werde mich dann nachher mal mit dem SB zusammensetzen und das regeln. Vielen Dank für die Antwort. Dank auch an EquusCaballus und muemmely. :-)

Na wenn ihr nicht im Streit auseinander geht gibt es da sicher eine Lösung die beiden Parteien entgegen kommt. Da er genauso wenig was schriftliches in der Hand hat wie Du ist vielleicht gut beraten sich auf die halbe Miete einzulassen. Wäre ein Vorschlag.

klar musst du nur die box ohne futter (plus ggf. für die weide), misten und sonstigen service bezahlen. dafür darf der stallbesitzer aber deine box weder vermieten noch darin arbeiten, zb renovieren.

Sarueh 
Fragesteller
 27.04.2012, 13:29

danke, das beruhigt mich. Dann hoffe ich nur auf eine reelle Boxenmiete. Müsste all inclusive für nächsten Monat noch 400 € zahlen. Da meine Pferde Vollpension stehen, entfielen dann also die Kosten für Weidennutzung, Kraftfutter (morgens & abends), Heu, Stroh & Aufwand des Mistens? Ich hab nur leider keine Ahnung wie das dann gerechnet wird. Weiß nur, dass die Führanlagennutzung monatlich 20 € kostet.

Gewöhnlich kann man sich auf die Kaltmiete einigen - doch wie hoch ist diese, wenn man doch Vollpension bezahlt hat?

DAS ist eine reine Verhandlungssache, sofern die Stallmiete nicht explizit nach einzelnen Kostenpunkten aufgedröselt ist.

Ich kenne keinen Stall, wo Einzelkosten wie Weidegang, Kraftfutter, Raufutter, Heu, Ausmisten, Raus- und Reinbringen aufgelistet wird...

Wenn kein Mietvertrag vorliegt bist Du auch an keine Fristen gebunden. Ohne Vertrag hätte Dich Dein Stallbesitzer dann ja auch jederzeit rausschmeißen können. Ich sehe keine Begründung für Mai zu zahlen. Ist der Stallbesitzer über Deinen Auszug informiert?

Sarueh 
Fragesteller
 27.04.2012, 13:20

Also mir wurde gesagt, dass wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, man sich an die gesetzlichen Regelungen halten müsse. Er ist über meinen Auszug informiert und hat dann auf meine Frage, ob es eine Kündigungsfrist gäbe, mit 31 Tagen geantwortet.

AIsa0801  28.04.2012, 16:04
@Sarueh

@Sarueh,

also DAS finde ich etwas ZU heftig!!! 31 Tage?? Sorry, aber wie Dir schon geraten worden ist: wenn KEIN Vertrag mit Kündigungsfrist vor liegt, kannst Du gehen, wann Du willst und bist ihm gar nichts schuldig!! Dafür sind diese Verträge ja da: sie sollen den Einsteller UND den SB "schützen". Keinen zu machen, ist sicher ein Fehler- auch für Dich. Wie Dir meummely schon geschrieben hat, hätte er Euch ja auch jeden Tag raus werfen können. Gleiches Recht für Alle!! Aber im neuen Stall würde ich noch vor dem Einzug einen Vertrag verlangen, sonst kommen nur Probleme raus.

Viel Glück und "gut Ritt" AIsa

Plattschnacker  29.04.2012, 10:49
@AIsa0801

Wenn kein Mietvertrag vorliegt bist Du auch an keine Fristen gebunden.

Schlicht und ergreifend FALSCH, dann gilt die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist.