Wie viel Eigenvermögen darf ich haben, um das Aufstiegsbafög noch zu bekommen?

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Es wird bislang erst ab einem Betrag von 45.000 Euro auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und bei jedem Kind um 2.100 Euro. Ab dem 1. August erhöhen sich laut Bundesbildungsministerium die Freibeträge für jedes Kind und den jeweiligen Ehe-/Lebenspartner auf 2.300 Euro.

Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/meister-bafoeg-wird-deutlich-erhoeht/150/25630/314905