Wie viel darf man aus einem Buch zitieren und veröffentlichen?

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Die Rechtsanwälte Janke und Schult schreiben, dass ein Zitat "als Beleg oder zur Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes" dienen muss, "also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein."

Das wäre also der besondere Zweck zulässiger § 51 Zitate. Und laut § 51 Abs. 1 Satz 1 darf ein Zitat nur so lang sein (= den "Umfang" haben), wie es nötig ist, um diesen seinen besonderen Zweck in deinem Werk zu erfüllen:

"Zulässig ist" ein Zitat also, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  17.08.2020, 18:34

Wichtig ist aber nicht, ob es sich um ein "kostenpflichtiges Buch" handelt oder um ein Gratis-Exemplar, sondern nur, ob der Urheber des Buches noch keine 70 bzw. 71 Jahre tot ist, siehe Dauer des Urheberrechts, oder ob er sein Werk für gemeinfrei erklärt hat, siehe § 32 Angemessene Vergütung. In beiden Fällen wäre kein Zweck für ein Zitat mehr nötig und auch keine § 63 Quellenangabe. Entfallen würde auch das § 62 Änderungsverbot.

Das Zitat darf eben nur ein Zitat sein, und es muss im Kontext stehen. Das heißt, es muss auch als Zitat Sinn machen für das, was man selbst schreibt. Ein Kleinzitat hört idR bei drei Sätzen auf. Ein Großzitat, also das ganze Werk ist nur dann zulässig, wenn es für die Arbeit notwendig ist.

Im Zweifel entscheidet das dann auch mal ein Richter.