Wie Umgangsrecht einklagen?

3 Antworten

es wird gründe geben, warum die eltern dir den kontakt verbieten und den hast du hier nicht benannt. aus heiterem himmel gibts derartiges nicht.

du könntest dir einen anwalt nehmen und umgangsrecht einklagen. du musst allerdings nachweisen das der kontakt dem kindeswohl dient und das eine bindung besteht und du bezugsperson bist. wenn die gründe der eltern, die du nicht nennst, stimmig sind, wirst du mit deiner klage keinen erfolg haben.

Hallo lollol31,

Dir steht gem. folgender Rechtsgrundlage ein Umgangsrecht nach folgender Rechtsgrundlage zu:

§ 1626 BGB - Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Dieses Umgangsrecht kannst Du Dir auch einklagen. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist hier ratsam. Vielleicht ist noch nicht einmal eine Klage notwendig, oftmals reicht ein Schreiben vom Rechtsanwalt, damit Dir der Umgang mit Deinem Bruder gestattet wird. Wenn nicht muss wirklich Klage beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das ist aber wiederum sehr Zeitaufwendig und kann mit unnötigen Kosten verbunden sein.

Schöne Grüße
TheGrow

Da wirst Du keine Chance haben.

Es wird ja doch einen Grund haben.