Wie spricht man rechtlich korrekt ein Hausverbot/Betretungsverbot aus?

4 Antworten

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Ein Betretensverbot kannst du aussprechen,  aber solange es sich um ein unbefriedetes Grundstück handelt, hat die Nichtbeachtung deines Verbots keinerlei strafrechtliche Relevanz. 

Die Form des Verbots ist egal, sie kann sogar durch konkludentem Handeln geschehen.

Modrian 
Fragesteller
 11.12.2015, 19:06

Ich weiß, dass es nur einen Hausfriedensbruch geben kann, wenn es sich um ein befriedetes Grundstück handelt. Gibt es kein Gegenstück für unbefriedete Grundstücke?

furbo  11.12.2015, 19:10
@Modrian

Nein. Das unbefugte Betreten einen nicht umfriedeten Grundstücks  ist straflos.

Allerdings kann das Betreten eine Eigentums- oder Besitzstörung darstellen. Das wäre zwar rechtswidrig (Notwehr zulässig), aber dennoch nicht strafbar.

Bitterkraut  11.12.2015, 19:09

Wenn ich Saat oder Frucht zertrample, hat das durchaus eine Konsequenz. Dann richte ich nämlich einen Schaden an.

furbo  11.12.2015, 19:12
@Bitterkraut

Stimmt, dann könnte man wegen Sachbeschädigung belangt werden. Aber auch ohne Schäden: Eigetums- oder Besitzstörung. 

Wenn sich auf meinen Grundstücken jemand aufhält und geht nicht auf Aufforderung weg, dann gibt's im Rahmen der Notwehr einen auf die Glocke.

Bitterkraut  11.12.2015, 19:14
@furbo

Es gibt ein geneelles Betretungsverot für Landwirschaftlich genutzte Flächen. So oder so ähnlihc steht das siche rin jeder Gemeindesatzung:

Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, im Wesentlichen also Felder und Wiesen, dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses, das heißt in der Regel die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober eines jeden Jahres. Auf diese Regelung des Bayer. Naturschutzgesetzes (Art. 25) weisen wir zum Frühlingsbeginn ausdrücklich hin. Bitte halten Sie sich an dieses Betretungsverbot und helfen Sie damit unseren örtlichen Landwirten bei der Ausübung ihres Berufes.

http://www.rohr-mfr.de/index.php?id=166&tx_ttnews%5BbackPid%5D=136&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8&cHash=d342e1310fe583cc92ac8937f7b5c7f8

 

Bitterkraut  11.12.2015, 19:18
@Bitterkraut

Zur Ordungswidrigkeit, die auf jeden Fall vorliegt, kommt ggf, noch Sachbeschädigung und Schaderersatzklage - da lohnt es sich nicht, zu streiten.

furbo  11.12.2015, 19:21
@Bitterkraut

Hab ich kein Problem mit. Da es in der Frage aber um die reine Wechselwirkung zwischen (angeblichem) Eigentümer und unbefugtem Betreter handelt, dürfte eine Satzung daher nebensächlich sein. Abgesehen davon darf eine gemeindliche Satzung maximal ordnungswidriges Handeln bestimmen, was In keiner Weise Hausrechtshandeln eines Eigentümers gegenüber Dritten beeinflussen und/oder vorschreiben darf. 

furbo  11.12.2015, 19:28
@Bitterkraut

Wobei zu klären wäre, ob das Grundstück mit der Absicht betreten wurde, Flurschäden anzurichten. Wenn nicht, sind wir bei der straflosen Fahrlässigkeit.

Eine Schadensersatzklagen bei ein paar niedergetretenen Halmen dürfte schwer sein, da der Schaden vermutlich im Bereich von 1 € liegen dürfte.

Es darf nur der Besitzer.

Modrian 
Fragesteller
 11.12.2015, 19:03

Ist mir klar. Aber wenn ich nicht belegen muss, dass ich der Besitzer bin, ist das ganze irgendwie witzlos ^^

Spätstens bei der Polizei, wenn er Anzeige erstattet,  muß der Besitzer oder der  Eigentümer, Besitz (das kann auch ein Pächter z.B. sein) oder Eigentum nachweisen.

Das man nicht über frisch angesäte Felder geht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, allein schon aus Respekt gegenüber dem, der gesät, hat. Querfeld ein kann man nur über abgeerntete Felder und Wiesen gehen, bevor der Boden für die neue Saat bereitet wurde, bzw. bereits gesät wurde.

Bitterkraut  11.12.2015, 19:17

Bei landwirtschatlich genutzten Flächen besteht ein generelles Betretungverbot. Es ist für den Besitzer ein Leichtes seinen Besitz nachzuweisen. und das muß derjenige gar nicht, weil das Verbot generell ist.

der besitzer kann dich nicht mit gewalt festhalten, da dann die wahl der mittel nicht mehr gegeben ist...wenn er also die polizei anruft, bis die vor ort sind...ist dein hund schon wieder trocken...

Bitterkraut  11.12.2015, 19:10

Wenn ein Schaden angerichtet wurde,kann der Besitzer den Schädiger auch festhalten, bis die Polizei kommt.

Modrian 
Fragesteller
 11.12.2015, 19:19
@Bitterkraut

Naja. Ob ein paar kaputte Möhren reichen um eine Jedermannfestnahme zu rechtfertigen?