Wie setze ich als Kleinunternehmer einen Einkauf beim Großhandel ab?

5 Antworten

Ausgabe ist der Bruttowert aber du musst ggf. (Vor- bzw. Mehrwertsteuer) Steuer und Rabatte einzeln wegrechnen. Wenn du zu Endkundenpreisen kaufst und da Rabatte bekommst, dann kannst du das machen, musst das aber für jeden Einkauf wegrechnen. Du solltest eine Gewinnmarge berechnen um zu sehen ob sich der Verkauf nach der Steuer und Versand überhaupt lohnt, einschließlich ggf. anfallender Rücksendekosten, das ist wichtig. Du solltest aber unbedingt eine Händlerpreisliste anfordern. Diese musst du bei dem Großhandel anfordern. Manchmal verlangt der Großhandel einen Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit. Manche geben auch gar keine Liste raus sondern nur an größere Unternehmen. Da man aber sowieso erst möglichst viele vergleichbare Angebote einholen sollte, und nicht nur über einen Großhändler kaufen sollte, weil da die Gewinnspannen extrem schwanken können, ist das nicht so schlimm. Sehr wichtig ist aber einen möglichst günstigen Händler zu finden oder einen der gute Rabatte oder Restposten (die müssen allerdings auch gesondert gekennzeichnet werden) anbietet oder andere Konditionen und idealerweise auch Restware wieder zurücknimmt, wenn man die nich absetzen kann, das kommt auf die Ware an und machen natürlich nicht alle. Dabei sollte man sich auch nicht scheuen, Angebote z.B. aus dem (EU) Ausland zu checken, wenn es sich lohnt.

Wenn du mit Kleinunternehmer meinst, dass du keine Mehrwertsteuer berechnest, dann darfst du auch keine Vorsteuer absetzen, also den Bruttobetrag als Ausgabe buchen. 

Die Regelung hat aber nur Vorteile, wenn du nur Private Kunden hast, hast du mehr Gewerbliche Abnehmer .. dann sollte man besser nicht die "Kleingewerberegelung" in Anspruch nehmen. 

netcx  04.09.2016, 12:31

Richtig, das hatte ich übersehen, Kleinunternehmer sind von den umsatzsteuerlichen Regelungen befreit, aber nur wenn der Umsatz eine gewisse Grenze nicht überschreitet. In bestimmten Fällen kann die Kleinunternehmerregelung durchaus von Vorteil sein, das muss man im Einzelfall prüfen. Jedenfalls ist es etwas einfacher bei der Steuer. Wenn man nur an Privatkunden verkauft, dann ist das okay. Wenn man aber auch an Unternehmen verkauft und keine absetzungsfähigen Rechnungen ausstellen darf (weil man ja selbst keine Steuer abrechnen darf), dann ist die Kleinunternehmerregelung ein Nachteil.

Betriebsausgabe ist das, was Du bezahlt hast. So wie bei den anderen Einkäufen auch.

Um Umsatzsteuer, Vorsteuer usw. brauchst Du Dich ja nicht zu kümmern. 

Als Ausgabe wird immer der tatsächlich von dir gezahlte Betrag gebucht, logisch oder?

Wir nehmen immer Brutto in das Kassenbuch.