wie schnell kann man in eine gekaufte Wohnung einziehen?

5 Antworten

Einziehen, sofern die Wohnung Verfügbar ist, kann man spätestens wenn man als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Im Notarvertrag kann natürlich ein früherer Einzug (Eigentumsübergang) vereinbart werden.

Wie lange das alles dauert kommt darauf wann der Notartermin ist, wann der Kaufpreis gezahlt ist, wann die Grunderwerbssteuer und die Auslastung des zuständigen Amtsgerichtes.

Bei mir hat das damals, dummerweise war Urlaubszeit dabei, etwa 4 Monate gedauert.

Das ist sicherlich abhängig von der "Auftragslage" des gewählten Notars.

Vorabanfragen dort sollten aber möglich sein.

Zwecks der Schlüsselübergabe bin ich nicht rechtssicher. Ich habe die erst nach Grundbucheintrag erhalten.

Das hat insgesamt alles 6-8 Wochen gedauert.

Hallo,

ein Jurist würde sagen kommt darauf an.

Wenn Du bereits Mieter der Wohnung bist, die Du kaufst, dann bist du schon drin und es ist vor dem Kaufvertrag.

Wenn die Wohnung leer steht, dann kannst Du direkt nach dem Kaufvertrag rein, vielleicht vergeht noch ein bisschen zeit auf dem Weg dorthin und dann die Schlüsselübergabe und ein Schluck Tee oder so.

Wenn der Vorherige Eigentümer noch in der Wohnung lebt wird bei der Erstellung des Kaufvertrages geregelt wie und (bis) wann die Wohnungsübergabe erfolgt.

Wenn die Wohnung vermietet ist, dann hast Du den Mieter mit gekauft. Unter welchen Bedingungen Du diesen da Rauskündigen kannst kommt auf den Mietvertrag und die üblichen rechtlichen Bedingungen an. Es kann sein, dass Du erst abwarten musst bis er/sie das Zeitliche segnet.

Schöne Grüße

Das läuft im Regelfall wie beim Bäcker: Erst das Geld und dann die Ware.

Der Besiztüberhgang wird demnach so vereinbart, dass der Notar dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mitteilt, der Käufer zahlt auf das im Kaufvertrag vereinbarte Konto und der Verkäufer zeigt dem Notar den Eingang des Kaufpreises auf seinem Konto schriftlich an. Dann treffen sich Verkäufer und Käufer und der Besitz geht mit der Schlüsselübergabe an den Käufer über.

Andere Varianten und Feinheiten sind denkbar!

Der Verkäufer sucht einen Notar seiner Wahl. Übergibt diesem sämliche notwendigen Unterlagen. Der Notar setzt einen, im Einvernehmen beider Vertragspartner einen entsprechenden Kaufvertrag auf, einschliesslich Übergabe und Einzugstermin. Der Käufer bezahlt das Notarhonorar.....