Wie reguliert die Versicherung die Bezahlung eines nicht verschuldeten Autounfall?

4 Antworten

Den Scheck kannst du beruhigt einlösen, der Sachverhalt und die Entschädigungssumme wird dadurch in keiner Weise beeinflusst. Um die Summe zu errechnen fehlt der Restwert des unfallfahrzeugs. Wenn der wiederbeschaffungswert 2000 Euro beträgt und der Restwert des unfallfahrzeugs 810 Euro bekommst du 1190 Euro abzüglich 190 Euro MwSt ausgezahlt. Die MwSt wird erst erstattet wenn innerhalb von 6 Monaten ein neues Auto zu mindestens dem wiederbeschaffungswert gekauft wird. Es steht dir aber auch noch nutzungsausfall zu. Der wird aber möglicherweise separat abgerechnet.

Ich würde dir raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Gerade weil der Restwert deines Autos nur noch recht gering ist. Der RA kann dich auch beraten, ob du dir vielleicht die Schadenssumme (incl MwSt) auszahlen lassen kannst um das Auto selbst zu reparieren.

TerhorstAgentur  24.07.2015, 17:30

ok.... Der kann das natürlich auch und freut sich über die Kostenrechnung.... sinnvoller wäre es aber das Schreiben der Versicherung, das mit dem Scheck gekommen ist, einfach mal durchzulesen. Eigentlich sollte da alles erklärt sein

lt. gutachten auf 1.148 Euro.....Verrechnungsscheck ... von 1.000 Euro.

Dann muss es dazu auch ein Begleitschreiben geben, wie sich der Betrag von 1.000,00 € errechnet hat. Was ist im Gutachten für ein Restwert angegeben?


Das von dir beauftragte Gutachten müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall. 
  • Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten (+ Wertminderung) höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Wenn du den Schaden fiktiv (ohne Reparatur) abrechnest, dann bekommst du von der gegnerischen Versicherung:

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Den Restwert erhältst du in bar von dem im Gutachten genannten Aufkäufer.Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu, Die Mehrwertsteuer wird in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich angefallen ist.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit den Schaden laut Gutachten beheben zu lassen. Dann stehen dir die gesamten Bruttoreparaturkosten zu. Dabei dürfen die Reparaturkosten mit Wertminderung den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen bzw. bei vorliegendem Integritätsinteresse  um max. 30 % übersteigen.

Wenn du nur eine Teilreparatur durchführst, die den verkehrssicheren Zustand deines Autos wieder herstellt und dieses noch mind. 6 Monate weiter nutzt, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu. Dabei erfolgt die endgültige Abrechnung ggf. nach 6 Monaten und es dürfen keine Reparaturkosten laut Gutachten über dem WBW vorliegen.

PS Ich hoffe du hast von deinem Recht gebrauch gemacht und selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Schadensermittlung beauftragt.

lagune2008 
Fragesteller
 31.07.2015, 20:38

der Restwert beträgt 1.000 Euro mit mwst.

Naja, du solltest der Versicherung eben sagen, dass du laut Gutachten abrechnen willst. Dann bekommst du das Geld ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.