Wie rechnet der Arbeitgeber Urlaub ab zb.bei Kündigung?
Das würde mich Mal interessieren zb. wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub ausgezahlt haben möchte er zb. 6 Resturlaubs Tage hat.?
Hat da jemand Ahnung von?
3 Antworten
Urlaub darf nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch Urlaub übrig ist.
Dann hat Vorrang, dass der Urlaub noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden muss. Meist sind das die letzten Tage, bevor der Arbeitnehmer die Firma verlässt.
OK vielen Dank
Je nach Urlaubstagen (um die es geht), wird der für einen Urlaubstag geschuldete Lohn genommen und mit der Zahl der Tage mulitpliziert. (Anmerkung: Das ist nur die Rechenmöglichkeit. Wie gesagt, Urlaubgewährung geht vor. Aber das jetzt hier zu diskutieren würde die Anwort auf die Frage sprengen.)
Aber der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubs - wenn der Arbeitgeber den Urlaub gewähren will, hat das Vorrang. Und Achtung - Urlaub kann verfallen, wenn man ihn nicht genommen oder wegen Unmöglichkeit nicht abgesichert hat.
Was heißt "Je nach Urlaubstage"?
Und Urlaub verfällt nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht beweisbar darauf hingewiesen hat, dass dieser seinen Urlaub zu nehmen habe, da er sonst verfallen.
Er verfällt auch nicht, wenn er aus betrieblichen oder privaten (Erkrankung) Gründen nicht genommen werden konnte.
Laut neuer Regelungen kann Urlaub nicht verfallen imho
Urlaub kannst du dir normalerweise nicht ausbezahlen lassen.
ja zb. wenn derjenige kündigt das würde mich interessieren