Wie oft kommt es vor, dass man vor Gericht kommt wegen Beleidigung im Internet?

6 Antworten

Nein, der Inhaber der IP Adresse kann bzw. Wird bei einer so geringen Straftat ( Beleidigung)  nicht ausfindig gemacht werden. 

Es muss schon eine schwerere Straftat vorliegen damit der Inhaber der IP Adresse zurückverfolgt wird. 

Folgende Paragrafen sind hier interessant: 100 g StPO 

Eine Liste von den schweren Straftaten findet sich in 100 a STPO.

Ja, macht sie. Jedoch dürfte dieses Vergehen durch einen Strafbefehl abgehandelt werden - vor Gericht brauchst du somit nicht erscheinen.

Wegen "Dummkopf" wird man wohl kaum vor Gericht gezerrt. Zum Teil kursieren Im Internet aber auch üble Verleumdungen, Volksverhetzung und sogar Morddrohungen. Gerade stehen muss für sowas trotzdem fast niemand, denn dazu müsste der Geschädigte sich die Mühe machen, die Person zu verklagen, und die wird sich hüten, ihre Adresse oder Telefonnummer herauszugeben.

maxixisso  17.06.2016, 01:42

Besser konnte man dass nicht schreiben!

kevin1905  17.06.2016, 10:58

Du schmeißt hier zwei Dinge ein wenig durcheinander, nämlich die strafrechtliche Seite und die zivilrechtlichen Ansprüche.

Strafrechtlich wäre zu sehen ob es sich um Antragsdelikte handelt und daher der Geschädigte erst einmal einen Strafantrag stellen müsste, oder nicht. Bei Volksverhetzung ist das nicht der Fall, hier muss von Amts wegen ermittelt werden.

Davon aber unabhängig ist ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz.

Die zivilrechtlichen Ansprüche können ggf. im Adhäsionsverfahren abgehandelt werden, wenn der Geschädigte als Nebenkläger aufrtitt.

Ermittelt die Staatsanwaltschaft/Polizei so kann sie auch Beschlüsse erwirken, die die Provider zur Herausgabe der Daten zwingt und der Nebenkläger bzw. dessen Anwalt erhalten durch die Akteneinsicht Zugriff darauf und können dann zivilrechtlich aktiv werden.

Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Ohne Strafantrag passiert da gar nichts.

Dann kann der Staatsanwalt immer noch wegen geringer Schuld einstellen, oder ermitteln lassen und ggf. einen Strafbefehl erwirken.

Bei uns war mal in Schule so, dass eine Schülerin nen Lehrer beleidigt hat und dann später noch gemeinen Gerüchte verbreiten hat. Konsequent war: Schuldirektor+der geschädigte Lehrer+Zeugen+Polizei+Eltern der Schülerin mussten vor Gericht. Ich weiss leider nicht wie der Fall jz entschieden wurde, aber laut Bekannten war es sehr heftigt. Du siehst, wenn jemand vor hat zu beleidigen, dann bitte vorher scharf nachdenken, ob es sich überkaupt lohnt ... kann schnell nach hinten los gehen.

KaiMaluschka90  17.06.2016, 01:48

Ich vergas zu erwähnen, dass der Lehrer bei Facebook war und die Schülerin hat ihn dadurch direkt beleidigt mit unangenehmen Kommentare. Letztlich stellte sich heraus dass die Schülerin mit nem gefakten Acc unterwegs war und man hat die Schule informiert wegen Image und die widerum die Polizei. Ist zwar schon lange her aber naja, wollt nur mal erzählt haben.

0hDaeSu  17.06.2016, 07:15
@KaiMaluschka90

Der Staatsanwalt wird sich ins Fäustchen lachen und die Anklage zu den anderen Dokumenten im Papierkorb legen... wenn das nicht schon beim Polizeibeamten geschen ist.