Wie nah darf an der Straße gebaut werden bzw. dürfen gegenstände unmittelbar neben der Straße stehen?

12 Antworten

Entweder hat die Kommune, das Land oder der Grundstücksbesitzer die Steine dorthin gelegt. Ich tippe mal auf den Grundstücksbesitzer, dessen Grundstück erst am Asphalt endet und der schon ähnliche Erfahrungen mit Fahrern wie deinem Bruder machen durfte- allerdings kostenintensiver dadurch das die in seinen Zahn gefahren sind. Und dann Unfallflucht begangen haben.

So schützt er sich und sein Eigentum gut.

Die Folgen hat dein Bruder gespürt. Er wird wohl, wenn sich kein Zeuge findet, die Kosten selbst tragen müssen.

Und nein, er muss die Steine nicht beleuchten oder markieren, solange sie auf seinem Grund und Boden stehen.

Mexchange 
Fragesteller
 03.07.2018, 13:42

ok danke da das ein mietwagen des adac ist muss er wenn überhaupt nur die selbstbeteiligung zahlen richtig?

Da dort eine ganze Reihe ähnlicher Steine liegt, wurden die offensichtlich absichtlich genau aus dem Grund dort deponiert, damit der Seitenstreifen, egal wem er gehört, nicht andauernd durch Ausweichler kaputt gefahren wird. Prinzipielle wäre mir neu, dass das verboten ist.

Bei mir in der Siedlung hat an einer engen Stelle, wo andauernd LKWs die Kurve geschnitte haben und die an die Straße angrenzende Fläche dabei zerstörten, die Straßenbehörde selber solche Steine hingelegt, weshalb die Fläche danach auch nicht mehr zerstört wurde, aber der eine oder andere LKW bzw. Lieferwagen dran hängen blieb.

Natürlich dürfen die Steine dort stehen. Die sollen ja verhindern, dass jemand dort auf dem Streifen fährt.

Wenn das mein Zaun wäre hätt ich die Steine auch da hin gelegt, ist bestimmt ein "gebranntes Kind" der Mensch der das gemacht hat.

Ausserdem liegen die Steine von der befestigten Strasse genügend weit entfernt und Paragraph 1 der Strassenverkehrsodnung gilt immer noch.

Wenn man da wie im Falle Bruders genötigt wird, kann man nicht den verurteilen der die "Hindernisse" aufgebaut hat, sondern nur den "Drängler".

Mexchange 
Fragesteller
 03.07.2018, 13:40

und was ist wenn der "Drängler" nicht gefunden wird?

Minijobopa  03.07.2018, 13:42
@Mexchange

Leider ist man dann der Verlierer, man hat niemanden den man dafür an den Ohren ziehen kann.

Die Steine dürfen dort liegen. Auf dem Randstreifen kann sich genau so gut ein geparktes Fahrzeug, eine Laterne, ein Straßenschild, ein Fußgänger etc. befinden.

Unfallursächlich sind ja auch nicht die Steine, sondern das Abdrängen durch den gegnerischen Fahrer, der sich unerlaubt entfernt hat (und bei diesem Schadenausmaß auch schlecht behaupten kann, er hätte vom Unfall nichts mitbekommen).

Ich habe mir angewöhnt, feste Hindernisse stets höher zu priorisieren als andere Verkehrsteilnehmer, kollidiere also lieber mit letzteren. Von einer anderen Person erlangt man eher Schadenersatz als von einem Stein.

Mexchange 
Fragesteller
 03.07.2018, 13:39

ja ich habe ihn auch gefragt warum er nicht wenigstens noch den spiegel von dem anderen mitgenommen hat da sagt er er hatte die hoffnung dass er entweder vor dem stein stehen bleibt oder halt wieder rechtzeitig lenken kann.

Maro95  03.07.2018, 14:03
@Mexchange

Ist für viele auch ein Reflex, man weicht dem Hindernis aus, auf das man sich konzentriert. Auf der Straße steh ein Reh und man sagt sich "Oh sch... ein Reh" und fährt mit 60 Sachen gegen den Baum.

Dass es auch anders geht, muss man sich wirklich erst mal eintrichtern, aber es kann helfen. Selbst wenn die Versicherungen hinterher 50/50 machen, ist man immer noch besser dran, als wenn man 100 % vom Schaden hat und der Verursacher ohne einen einzigen Kratzer am Auto munter vom Unfallort flieht.