Wie legt man offiziell Widerspruch bei der GEZ ein?

8 Antworten

Du kannst natürlich auch dort anrufen, aber man muss lange auf einen Bescheid warten, das ist richtig. Mein Sohn wohnte in einem Studentenwohnheim und er war der Meinung, dass er keine GEZ Gebühren zahlen müsse, weil er kein Fernsehgerät hatte und im Aufenthaltsraum des Hauses nur ein Gerät für das ganze Haus stand. Außerdem war er Bafög-Empfänger. Ab 2013 sind aber neue Bestimmungen verabschiedet worden, die besagen, dass jeder Studi Gebühren zahlen muss und es keinen Pauschalbetrag mehr für solche Aufenthaltsräume/Studentenwohnheime mehr gibt. Die GEZ rechnete dann aus, dass er ab 2013 rückwirkend den monatlichen Beitrag zahlen müsse. Als er ihnen die Bafög-Bescheide zuschickte, wonach er befreit ist, kam die Nachricht, dass diese Bescheide verjährt seien. So mussten WIR natürlich die Summe für ab 2013 rückwirkend einzahlen. Also, immer schön ruhig bleiben  . . .

Wenn du den Widerspruch geschrieben hast und per Einschreiben geschickt, wie das ueblich ist bei solchen Schreiben, dann hast du ja den Beleg fuer das Einschreiben als Nachweis, dass du ihn fristgerecht eingelegt hast.  Das heftest du an die Kopie des Schreibens. Ohne Einschreiben wuerde ich erst gar nicht mit denen komunizieren, das bringt ja nichts. Einschreiben ist der einzige Weg fuer Widerspruch und Kuendigung, egal wo.

Bei allen Zahlungen gibst du dann im Betreff "Zahlung unter Vorbehalt" ein, ggf. auch noch Widerspruch vom (Datum). So kriegst du das Geld spaeter zurueck, falls da mal was entschieden werden sollte.

Natürlich kannst du Widerspruch einlegen. Das geht aber nur gegen einen Beitragsbescheid, sonst ist der Widerspruch unzulässig. Den Beitragsbescheid bekommst du aber nur, wenn du erst einmal nicht zahlst. Zahlst du nicht, werden aber mit dem Beitragsbescheid zwingend zusätzlich  8 Euro Säumniszuschlag festgesetzt. Im Übrigen ist der Gedanke, man könne sein Geld irgendwann einmal wiederbekommen, wenn der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein sollte, ein Irrtum: Das Geld ist dann nämlich längst ausgegeben für Programme und Mitarbeiter. Das Bundesverfassungsgericht würde im besten Fall sagen: So wie es jetzt gemacht wird, ist es verfassungswidrig; ich setze dem Gesetzgeber eine Frist von 1 - 2 Jahre, damit er es korrigieren kann. Bis dahin müssen die Bürger das tolerieren. Quintessenz: Du kannst dir deinen Widerspruch sparen!

Die GEZ existiert seit 2013 schon nicht mehr.

Es gibt keine GEZ, also kommt man um die Zahlung ganz einfach rum.

aber man muss auf jeden Fall Widerspruch gegen die Rundfunkbeiträge einlegen.

Das bringt dir auch nicht viel. Der Widerspruch wird verworfen, wenn für deine Wohnung kein Befreiungsanstrag vorliegt, oder schon ein Beitrag entrichtet wird. Bliebe nur noch der Verwaltungsklageweg. Dieser wurde in diversen Bundesländern schon erfolglos bestritten.

Ich habe das Gefühl, dass der schlechte Ruf nicht ganz unverdient ist. Ich hatte noch nie mit einer Firma zu tun gehabt, die gleich als ersten Kontakt Zahlungsaufforderungen und Mahndrohungen raus hauen.

Der Beitragsservice ist keine Firma sondern eine Körperschafts des öffentlichen Rechts.

Als nächsten Schritt habe ich einen Einschreiben geplant, als übernächsten einfach mal anrufen...

Überhaupt einen Brief nicht eingeschrieben dahin zu versenden ist schon eine interessante Entscheidung. Die Hotline kostet Geld. Gespräche mit deiner Kloschüssel wären inhaltlich wertvoller, glaub mir.