Wie lange wird die Personalakte im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter (Angestellen) aufbewahrt?

2 Antworten

"Für immer" nicht. Aber je nachdem, um welche Art von Unterlagen es sich handelt, werden die teilweise schon viele Jahre aufbewahrt. Beispielsweise muss alles, was irgendwie mit der Gehaltszahlung zu tun hat, die üblichen 10 Jahre aufbewahrt werden, wie es ja auch bei Rechnungen der Fall ist.

Bei anderen Unterlagen gilt, dass sie solang aufbewahrt werden müssen, wie der (Ex-)Arbeitnehmer noch rechtliche Ansprüche geltend machen kann. In der Regel sind das die üblichen 3 Jahre Verjährungsfrist.

Und richtig lang kann die Frist werden, wenn es sich um Unterlagen handelt, die mit einer betrieblichen Altersvorsorge in Verbindung stehen. Da können das auch mal bis zu 30 Jahre werden.

Das gilt übrigens für alle Arbeitgeber und alle Personalakten. Der ÖD ist da kein Sonderfall.

Ich weiß die Regel leider nicht, aber wir haben in der Behörde 30jährige Akten über damaliges Personal.