Wie lange wird die Personalakte im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter (Angestellen) aufbewahrt?
Hallo mein Name ist Daniel und ich möchte gerne wissen, wie lange die Aufbewahrungsfristen im öffentlichen Dienst beträgt. Gibt es da konkret einen Zeitfenster, oder bleibt es für immer in der Behörde liegen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich zahlreiche Antworten erhalten würde. Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG. Daniel
2 Antworten
"Für immer" nicht. Aber je nachdem, um welche Art von Unterlagen es sich handelt, werden die teilweise schon viele Jahre aufbewahrt. Beispielsweise muss alles, was irgendwie mit der Gehaltszahlung zu tun hat, die üblichen 10 Jahre aufbewahrt werden, wie es ja auch bei Rechnungen der Fall ist.
Bei anderen Unterlagen gilt, dass sie solang aufbewahrt werden müssen, wie der (Ex-)Arbeitnehmer noch rechtliche Ansprüche geltend machen kann. In der Regel sind das die üblichen 3 Jahre Verjährungsfrist.
Und richtig lang kann die Frist werden, wenn es sich um Unterlagen handelt, die mit einer betrieblichen Altersvorsorge in Verbindung stehen. Da können das auch mal bis zu 30 Jahre werden.
Das gilt übrigens für alle Arbeitgeber und alle Personalakten. Der ÖD ist da kein Sonderfall.
Ich weiß die Regel leider nicht, aber wir haben in der Behörde 30jährige Akten über damaliges Personal.