Wie lange müssen Meldungen zur Sozialversicherung aufbewahrt werden?

4 Antworten

Es gibt keine Pflicht zur Aufbewahrung.

Es stellt eine Sicherheit für dich dar, für den Fall, dass bei einer behördlichen Auflistung etwas fehlen sollte. Du könntest das dann nachweisen.

Chessky 
Fragesteller
 27.02.2018, 18:20

Würde demnach es reichen wenn ich mein Rentenkonto einfach auf Lücken überprüfe? Sind alle Zeiten berücksichtigt, kann ich die Nachweise wegwerfen? Ist das richtig?

Brauch ich denn Gehaltszettel noch, die älter als 10 Jahre sind?

Tamtamy  27.02.2018, 18:22
@Chessky

Genau! Wenn dein Rentenverlauf korrekt wiedergegeben ist, dann brauchst du diese Unterlagen eigentlich nicht mehr. Und deine Gehaltszettel sind (nach Steuererklärung) eigentlich auch nicht notwendig, schon gar nicht nach 10 Jahren.

Gehaltszettel ggf. 3 Jahre, länger nicht. Wozu auch? Die Meldungen zur Sozialversicherung würde ich gut weglegen und bis zum Rentenantrag aufheben. Oft will die RV noch irgendeinen Nachweis. Wenn du eine Ausbildung gemacht hast, dann auch den Lehrvertrag, denn die Ausbildung zählt zur Rente mehr.

Chessky 
Fragesteller
 28.02.2018, 20:38

Alles klar, dachte das wäre mit dem Abgleich des Rentenkontos dann schon nachgewiesen. Vielen Dank!

sassenach4u  01.03.2018, 05:41
@Chessky

Trotzdem, ich kenne etliche, die in Rente gehen und mir berichten, dass sie nun auf einmal noch - obwohl in der Rentenauskunft hinterlegt- den Ausbildungsvertrag oder das Abschlußzeugnis der Ausbildung vorlegen sollen. Da sind wir als Krankenkasse immer gefordert, aber auch wir haben nicht alles archviert.

Bevor die Rentenversicherung am Ende zahlen muss, prüfen sie noch einmal ganz genau. Deswegen rate ich allen: Ausbildungsvertrag, Abschlusszeugnis und alle Meldungen aufzuheben, bis man den Rentenbescheid auf dem Tisch hat, dann noch einmal abgleichen- das kannst du nur, wenn du die Meldungen noch hast- und dann alles vernichten, wenn alles o.k. Sonst beanstanden und dafür brauchst du dann ggf. auch die entsprechende Meldung, um es nachzuweisen.

Deine gesamten Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise, die Jahressozialversicherungsmeldungen sollten bis zum Renteneintritt aufgehoben werden.

besteht bei der DRV eine oder mehrere Lücken in deinem Rentenverlauf, kannst du anhand dieser Belege nachweisen, dass du Beiträge geleistet hast.

Ich würde dir raten die Dinger bis zum Renteneintritt aufzubewahren oder zumindest mal bis du eine Kontenklärung durchgeführt hat.

Wenn bei der Rente Zeiten nicht erfasst wurden bist du beweislastig dafür, dass dafür Beiträge gezahlt wurden. Kannst du diesen Beweis nicht ebringen kriegst du für entsprechende Zeiten keine Rente.

Ist also eine Rückversicherung für dich.