Wie lange dauert eine Grundbuchberichtigung und danach ein Grundbucheintrag wenn folgender Fall vorliegt?
Hallo meine Frau steht im Grundbuch und ist verstorben. Muss jetzt aus Streitgründen zum Nachlassgericht und bekomme dann auch den Erbschein und kann somit die Grundbuchberichtigung beantragen. Mein Sohn will dann das Haus kaufen, weil ich wahrscheinlich weg ziehe. Wie lange dauert es dann etwa Vom Nachlassgericht bis ich im Grundbuch eingetragen bin. Und wie lange dauert es dann etwa bis mein Sohn drin steht? Dauert dann eine Grundbuchberichtigung nicht so lange, wie als wenn ich beispielsweise ein Grundstück abkaufe?
Danke für ausführliche Antworten..
4 Antworten
Das kann dir niemand beantworten, da das von der Auslastung des Grundbuchamtes abhängt und wie schnell der Erbschein erteilt wird.
Verkaufen kannst du es aber auch ohne Grundbuchberichtigung, da du schon Eigentümer bist. Daher heißt es ja Berichtigung, weil das Grundbuch unrichtig geworden ist durch den Erbfall.
Ein Notar kann damit schon jetzt mit dem Entwurf des Vertrages beauftragt werden.
Wenn ihr alle zusammenhin geht gibt es den Erbschein sofort. Ich hab keinen Plan warum so viele sagen, das dauert ewig. Das Haus um das geht, wurde innerhalb 3 Jahren zweimal vererbt.
- Keine Pflichtteile. Eine Haupterbin 2 Grades dazu 2 Erben mit je 10 %. Alle drei mit Testament, zusammen zum Nachlassgericht. den Erbschein gab es sofort. Dann Grundbuchamt das ist im gleichen Gebäude.
- Haupterbin stirbt. 2 Erben, Mutter und Bruder. Wieder das gleiche zusammen hin, Erbschein holen GB ändern.
Beide mal war die Grundbuchänderung innerhalb 4 Wochen durch.
Wir sind ne Landeshauptstadt, keine lahmer Landkreis wo nie was passiert. UNd dadurch sowas viel schneller geht.
Was soll das mit der Stadt oder dem Landkreis zu tun haben? Amtsgerichte, die hier zuständig sind, sind Landesbehörden.
Muss jetzt aus Streitgründen zum Nachlassgericht
Streitgründe? - sorry - aber wenn eine Immobilie zur Hinterlassenschaft gehört, ist ein Erbschein zwingend. Außerdem - Euer Sohn dürfte zumindest Pflichtteilansprüche geltend machen können - somit seid Ihr eine Erbengemeinschaft und steht auch dann schon beide entsprechend der Anteile im Grundbuch.
Ansonsten - selbst die Ausstellung eines Erbscheines kann sich über Monate hinwegziehen.
kann schon ein halbes Jahr dauern :-(