Wie lange darf man in einer Wohnung zu Besuch sein ohne (Unter) Mieter zu werden?

4 Antworten

Wenn man länger als 4 Wochen am Stück in der Mietwohnung einen "Gast" beherbergt gilt das als Untermiete! Schläft die Person alle 4 Wochen 1 Nacht zu Hause, kann kein Mensch was sagen!

Ich würde allerdings auch die Variante vorziehen, mit dem Vermieter zu sprechen und das mit ihm in Ruhe zu klären!!!

Ich habe mal dazu eine Frage wie sieht es aus erst trennen sich zwei Leute dann zieht sie aus der gemeinsamen Wohnung aus sind aber wieder zusammen und sie ist jetzt dauergast hat seit anderthalb Monaten jetzt ihre Wohnung und hat da nur 4 Tage übernachtet der Vorwann war nur sollte einer eine Kürzung vom amt bekommen das der andere Net leidet und sowas finde ich unteraller sau

Ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter hilft meistens weiter als ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen und mit rechtlichen Argumenten zu drohen. Zusammenleben kann so einfach sein, wenn sich jeder einmal in die Lage des anderen versetzt und wenn man offen miteinander redet und gegenseitig Rücksicht nimmt. Ich kann mir vorstellen, dass der Vermieter bei "Pochen auf Recht" auch die juristische Keule nimmt und ggfs. sogar finanzielle Nachteile in Kauf nimmt.

optimist  25.04.2007, 08:40

P.S. Genau deshalb habe ich meine Wohnung mehr als 1 Jahr nicht vermietet und mir bei der Auswahl des jetzigen Mieters, mit dem ich sehr zufrieden bin, Zeit gelassen. Auch er hat seine Freundin und jetzige Ehefrau in die Wohnung aufgenommen. Wir haben im Vorfeld darüber gesprochen und dann die Umlagen zeitgerecht angepasst, so dass die anderen Mieter im Haus keinen Grund zu Beschwerden hatten. Ich denke das ist fair.

so lange jemand woanders noch einen Wohnsitz hat, gibt es keine Beschränkung für den Freund/Freundin. Er/Sie zahlt dort auch seine Nebenkosten, so etwas läßt sich ja nicht trennen. Bei Lebenspartnern gilt dies eh nicht. Da kann und darf kein Vermieter etwas dagegen haben, selbst wenn er dauerhaft einzieht. Wenn er aber die andere Wohnung kündigt und nur bei dir wohnt und Teile der Nebenkosten nach Anzahl der Mieter umgelegt wird muß natürlich eine Angleichung kommen, vorher aber nicht. Wenn nach Verbrauch abgerechnet wird, ist es ja eh egal.
Sogar wenn du deine Wohnung an einen fremden untervermieten würdest, müßtest du es nur melden. Dein Vermieter dürfte es dir nicht verweigern, solange du selbst in der Wohnung wohnst und diese dann nicht überbelegt ist.