Wie lange darf der Arbeitgeber wegen Lohnabtretung mein Gehalt zurückhalten?
Leider liegt eine Lohnabtretung vor wo ich diesbezüglich schon mal eine Frage eingestellt habe. Der Betrag der mir abgezogen wird liegt bei 60,93€, also nicht sonderlich viel. Nur macht mein Arbeitgeber mir nun Probleme mir mein restliches zustehende Gehalt auszuzahlen. Die Lohnbuchhaltung sagt, das sie erst einmal angehalten sind mein "komplettes" Gehalt zurück zu halten. Das kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich bekomme ja nun weiterhin totale Schwierigkeiten weil meine laufende Kosten wie Miete, Strom usw. nicht bezahlt werden. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Wie lange dürfen die tatsächlich mein "ganzes" Gehalt zurück behalten?
5 Antworten
Der Arbeitgeber muss den pfändungsfreien Betrag auszahlen wie es im Arbeitsvertrag vereinbart bzw. in der Vergangenheit gehandhabt wurde (Zum Monatsende, 3. des Folgemonats usw
Den Arbeitgeber entweder mündlich (mit Zeugen) oder schriftlich unter Fristsetzung das Gehalt/Lohn innhalb einer kurzen Frist (3 Tage) zu zahlen. Ggf Zahlungsklage vor dem Arbeitsgericht ankündigen.
Wenn das nichts hilft, ab zum Arbeitsamt und melden das AG das Gehalt nicht zahlt. (das Arbeitsamt droht dem Arbeitgeber gerne mit der Eröffnung des Konkursverfahrens, spätestens dann kommt das Geld.
Alle entstandenen Schäden und Zinsen vom AG fordern.
Es wird Zeit der Willkür einiger Arbeitgeber das Handwerk zu legen
Die dürfen nur den Betrag einbehalten, der als Pfändung verlangt wird. Der Rest muss pünktlich ausgezahlt werden. Sprich mit deinem Chef und weise ihn auf die Probleme hin, welche du wegen Nichtzahlung deines Gehaltes hast. Vielleicht ist dieser Vorgang in deinem Betrieb bisher einmalig und die Buchhaltung kennt sich nicht aus. Einbehalten dürfen die nur das, was im Zuge der Lohnpfändung genannt wird.
Wenn nicht ein zusätzlicher amtlicher Bescheid bei deinem Arbeitgeber inzwischen vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Arbeitgeber berechtigt ist, deinen Lohn komplett einzubehalten, auch nicht vorläufig. Zudem gibt es auch für Pfändungen Grenzen der Belastbarkeit des Betroffenen. Lasse dir also bitte persönlich von der Lohnbuchhaltung deines Betriebs erklären, worauf sie sich bei deiner Lohneinbehaltung beruft und wehre dich. Viel Erfolg!
Wie unten beschrieben ist es diesen Monat einmalig 400€ wegen dem Weihnachtsgeld Ab nächsten Monat sind es lediglich die 60,93€ weil ich eine Unterhaltspflichtige Person habe die zu berücksichtigen ist.
Um so mehr ein Grund mit deinem Arbeitgeber offen zu reden, um dein finanzielles Desaster zu erklären und weiteren Schaden zu verhindern! - Dein privates Verhalten, von dem nun auch dein Arbeitgeber weiß, könnte dich letztlich auch deinen Job kosten. Also achte darauf!
Eigentlich gar nicht, sollte wie gewohnt bis zum normalen Datum ausgezahlt werden, abzgl. der Lohnabtretung. Man könnte auch auf Zahlung klagen. Frage doch mal wieso und weshalb, dann wirst wohl eine Antwort bekommen.
Normalerweise wird nur der zu pfändende Betrag nicht ausgezahlt, der Rest schon. So kenne ich das jedenfalls von der Buchhaltung. Vielleicht hatten die das bei Euch noch nicht und sind da unsicher?
Aus einer anderen Frage von dir lese ich gerade, dass du weitere Lohnabtretungen am laufen hast, z.B. EUR 400,--. - Was ist nun die Wahrheit. Du solltest die Ratgeber, von denen du Hilfe erwartest, nicht belügen oder nur Halbwahrheiten verkünden.