Wie lang darf die Klinge eines feststehenden Messers gesetzlich sein?!

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muss zwischen 'Besitz' und 'Führen' unterscheiden,

Für die rechtliche Beurteilung, ob man ein feststehendes Messer besitzen darf, gibt es keine gesetzlich festgelegte Klingenlänge. Jugendliche dürfen zwar keinen Umgang mit Waffen haben, aber die Waffeneigenschaft eines Messers kann man grundsätzlich nicht aus der Klingenlänge ableiten.

Für das Führen feststehender Messer gilt seit 2008 die Begrenzung der Klingenlänge auf 12 cm. Da die in § 42 a Abs.1 Nr. 3 Waffengesetz genannten Messer jedoch nicht als Waffen gelten, dürfen auch Minderjährige feststehende Messer führen, wenn die Klinge unter 12 cm misst.

BFHealer 
Fragesteller
 24.07.2012, 07:12

oke danke

Das mit der Klingenlänge und dem eventuellen Führungsverbot ist ja schon erklärt worden, aber hinsichtlich der Altersfrage besteht wohl noch Klärungsbedarf.

Also: Ein Mindestalter für feststehende Messer, egal wie lang, gibt es nicht. Außer: Das Messer wird gem. WaffG als Waffe eingestuft, dann gilt für Erwerb, Besitz und Führen ein Mindestalter von 18 Jahren. Hierunter fallen alle Hieb- und Stoßwaffen, wie Säbel und Degen sowie generell alles was zweischneidig ist (Schwerter, Dolche).

Und bevor jemand etwas falsch versteht: Ein Messer ist per se KEINE Stoßwaffe, und Macheten sind KEINE Hiebwaffen, sonst wären lange Schraubenzieher, Stechbeitel, Sensen, Sicheln und ähnliche Werkzeuge auch verboten.

Eine Klingenlänge für den Besitz feststehender ist nicht vorgegeben . Willst Du es aber problemlos draußen führen darf die Klingenlänge nicht länger sein als 12 cm . Es gibt allerdings eine Ausnahme ,sollte ein sog. sozialadäquater Grund vorliegen für das führen darf die Klinge auch grösser sein. Solche Gründe wären z.B.Angeln ,Campen,Wandern (nicht spazieren im Park o.ä. ) usw . Das ist aber eine ganz schwammige Sache ,da es eben eine reine Auslegungssache ist ,jeder Polizist,jeder Richter kann unterschiedlich entscheiden . Also bleib bei 12 cm und Du bist auf der sicheren Seite.

Gruß ,

Frank

BFHealer 
Fragesteller
 24.07.2012, 11:34

danke

Ich zitiere an dieser Stelle mal

*"Info zum neuen deutschen Waffengesetz - Stand 30.03.2012

Ein Messer ist ein outdoors, auf Tour und auch im Alltag unverzichtbares Werkzeug.

Es kann ausser in seiner Werkzeugfunktion auch als Waffe eingesetzt werden, weshalb Messer den Waffengesetzen unterliegen. Das deutsche Waffengesetz wurde im Frühjahr 2008 verschäft- und dabei haben die deutschen Hochleistungspolitiker mit ihrem Gesetzestext Alltags-Gebrauchsmesser in eine Grauzone verfrachtet.

Nicht davon betroffen sind Messer mit feststehender Klinge mit einer Länge unter 12 cm, und Taschenmesser ohne Einhandfunktion und mit Klingenlänge unter 12 cm. Beispielsweise die meisten Schweizer Offiziersmesser oder die meisten Gebrauchsmesser vom Typ "Opinell".

Was beabsichtigt ist, ist nachvollziehbar. Die Absicht der Initiatoren ist allerdings in sehr schwammigen und intrepretationsmöglichen Formulierungen gemündet.

Zur Erläuterung des Gesetzestextes folgen drei Stellungnahmen, eine davon vom Bundesinnenminister, deren Tenor ist:

auch Messer mit Einhandfunktion und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm können weiter frei gekauft, getragen und verwendet werden. Ausser sie werden missbräuchlich genutzt, z.B. auch zum demonstativen Zeigen und Spielen in der Öffentlichkeit, insbesondere drohend oder verunsichernd."*

BFHealer 
Fragesteller
 24.07.2012, 05:13

danke schonmal ehhm das heisst also ich darf das messer prinzipiell mitführen nur nicht sichtbar halt der liege ich da falsch ?

IKMMW  24.07.2012, 05:14

öhm ... der kollege ist u18. der darf nur kleine taschenmesser mit sich führen.

deine antwort ist nicht falsch .. aber nicht für den user anwendbar

BFHealer 
Fragesteller
 24.07.2012, 05:19
@IKMMW

also ich hab nochmal gemessen also des ist 13 cm lang ab dem griffansatz

Monsterschaf  24.07.2012, 06:03
@BFHealer

WO hast Du das gelesen?

PatrickLassan  24.07.2012, 06:46
@IKMMW

öhm ... der kollege ist u18. der darf nur kleine taschenmesser mit sich führen.

Dann lies Dir mal § 42a WaffG richtig durch - da gibt es keine Altersbeschränkung.

"Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt." Quelle: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s2

Eine Maximallänge gibt es nicht, sonst gäbe es ja keine Schwerter. Ab 12cm Klingenlänge, darf das Messer aber nicht in der Öffentlichkeit geführt (also gehalten oder benutzt) werden.

IKMMW  24.07.2012, 05:13

öhm ... der kollege ist u18. der darf nur kleine taschenmesser mit sich führen.

deine antwort ist nicht falsch .. aber nicht für den user anwendbar

BFHealer 
Fragesteller
 24.07.2012, 05:14
@IKMMW

ja denke ich auch

PatrickLassan  24.07.2012, 06:45
@IKMMW

der kollege ist u18. der darf nur kleine taschenmesser mit sich führen.

In § 42a WaffG, in dem u.a. das Führen bestimmter Messer geregelt ist, gibt es keine Beschränkung hinsichtlich des Alters. Da die in Abs.1. Nr. 3 dieses § genannten Messer nicht automatisch zu Waffen werden, ist das Führen von feststehenden Messern bis zu einer Klingenlänge von 12 cm auch Jugendlichen uneingeschränkt erlaubt.