Wie Kfz Händler unfallwagen nachweisen?
Hallo, ich schreibe für einn bekannten. Dieser hatte sich für fast 15k € einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
Er besitzt das Auto kürzer als 6 Monate und befindet sich somit noch in der Gewährleistungszeit.
Nun ist nach einigen Auffälligkeiten die Fin des Autos überprüft worden, woraus resultiert, dass das Auto vor wenigen Jahren einen heftigen Unfall mit Totalschaden als Folge hatte.
Zudem macht der Motor Probleme.
Das Auto wurde als unfallfrei und top Zustand verkauft.
Der Händler will natürlich von den Anschuldigungen nichts wissen, und bestreitet alles/ redet sich raus...
Nun ist die Überprüfung der Fin meines Wissens egtl nicht zulässig und ein Gutachten kostet wahrscheinlich an die 1000€. (Geld, was derzeit nicht vorhanden ist...)
Nun meine Frage:
Wie könnte man den unfallschaden am besten und kostengünstigen beweisen für ein sehr wahrscheinlich folgendes Gerichtsverfahren??
Wissen nicht weiter. Das ist ein klassischer Betrugsfall!
Bin über jeder eloquente Antwort sehr dankbar.
5 Antworten
Ich konnte mal nach 1 1/2 Jahren dem Händler nachweisen, dass mir ein Unfallauto verkauft wurde. Nach einigen Androhungen mit Auto-Bild usw. ließen die sich auf ein Gespräch ein und nahmen das Auto zurück.
Aufgefallen war es bei einer normalen Ispektion, wo der Meister einen Riss im Unterboden und einen undichten Zylinderkopf feststellte. Auch konnte der mir anhand von Messungen bestätigen, dass die li. Seite des Autos eine höhere, dickere Lackschicht aufwies.
Ich würde zunächst einmal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt suchen...die kennen sich damit aus und können vorab sagen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Normal wenns ein Totalschaden war u zudem Vollkasko versichert, zahlt die Versicherung diese Reperatur nicht.
Totalschaden kostet immer mehr als das Auto wert ist.
Ihr könnt es also nie herausfinden. Ihr kennt dem Vorbesitzer nicht auch kann dem Händler das Auto als Unfallfrei angeboten worden sein.
hallo seng, ...da dein Bekannter ja eine Rechtsschutzversicherung hat, rate ich auch zu einem RA zu gehen, der solche (Straf)-Sachen auch bearbeitet; der ist kompetent und wird alles erforderliche in die Wege leiten; dein Bekannter, bzw. sein RA, wird beginnend durch die Überprüfung der Lackschichtdicke den Prozess in die richtige Bahn lenken;
...wenn ein Autohändler diesen PKW als unfallfrei verkauft hat und es sich herausstellt, daß der Wagen schonmal Totalschaden hatte; so hat er sich strafbar gemacht; es gilt dies, ihm das zu beweisen; also viel Erfolg mit dem RA und beim anstehenden Prozess dann, liebe Grüße aus Köln
über die vorbesitzer, einer muss das ja reparieren lassen haben
Am einfachsten bzw. billigsten wird es vermutlich sein, den Aufbau oder die Dicke der Lackschicht in den betr. Bereichen zu prüfen. Hieran läßt sich erkennen, ob das Auto über- oder nachlackiert wurde.
Dieses Indiz reicht möglicherweise für eine Klage.
Das Gericht wird vermutlich trotzdem ein Gutachten einfordern, aber vielleicht werden die Kosten ja vorher schon aufgeteilt.
Hat der Bekannte keine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherung vorhanden