Wie kann ich den Widerruf meines Widerspruches zu einer Entscheidung zurücknehmen?
Hallo Liebe Leute, ich habe einen Antrag bei einer Behörde gestellt, eine Absage erhalten und fristgerecht Widerspruch eingereicht. Die Entscheidung über Widerspruch wartete ich 2 Monaten, aber könnte nicht mehr lange warten Parallel eine Firma vor derselben Behörde (gleicher Sachbearbeiter) ein für mich wichtiger Antrag gestellt. Der Sachbearbeiter sagte(ohne es schriftlich bestätigen), dass dem Antrag der Firma wird zugestimmt, wenn ich alle laufende Anträge zurücknehme. So habe ich geschrieben: „Hiermit Ich nehme ich alle laufende Aufträge zurück“ (Wortwörtlich). Aber der Sachbearbeiter hat uns (mich und die Firma) reingelegt: Nach Widerruf meines Widerspruches hat er den Antrag der Firma abgelehnt. Kann ich den Widerruf meines Widerspruches irgendwie nichtig machen? Ich habe den Antrag zurückgenommen, aber doch nicht Widerspruch. Kann ich verlangen, dass Widerspruchverfahren witer laufen muss, auch wenn den Antrag zurückgenommen ist? Dann bei positiver Entscheidung könnte ich erneut den Antrag stellen und sofort Zusage bekommen. Wahrscheinlich nein, aber kann doch eine Lösung doch geben?
5 Antworten
normal keine chance. du kannst nur einen kompletten neuantrag stellen und hoffen, dass sie den dann akteptieren. viel glück
Hallo Jumptree!
--->Ich habe den Antrag zurückgenommen, aber doch nicht Widerspruch.
Mit der Rücknahme des Antrags erlischt der Widerspruch. Widerspruch auf was denn? Widerspruch auf einen Antrag, den es nicht gibt, weil Sie ihn zurückgezogen haben?
Das kann nicht nur verwaltungsrechtlich nicht gehen, das geht auch aus tatsächlichen Gründen nicht. Man kann nicht einfach einer Entscheidung widersprechen für die man keinen Antrag gestellt hat.
Ich nehme an, Sie hätten den Widerspruch zurückziehen müssen, nicht aber den Antrag selbst.
Gruß Navvie
Hallo Jumptree!
Ich verstehe die Frage nicht. Haben Sie jetzt den Antrag zurückgezogen oder den Widerspruch? Was für andere Anträge sollen das sein? Ich glaube nicht, dass Ihr Sachbearbeiter Sie "hereingelegt" hat, ich glaube, der weiß genauso wenig wie ich, was Sie eigentlich wollen.
Gruß Navvie
Obwohl auch mir der Sachverhalt nicht ganz klar geworden ist, bleibt folgendes festzuhalten: Solange die Widerspruchsfrist (in der Regel ein Monat) noch nicht abgelaufen ist, kann erneut Widerspruch eingelegt werden, auch wenn der erste Widerspruch zurückgenommen wurde. Insoweit besteht keine Bindung. Ist die Widerspruchsfrist inzwischen abgelaufen mit der Folge, dass der ablehnende Bescheid bestandskräftig geworden ist, kann man nur versuchen, für einen neuen Widerspruch Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen der versäumten Widerspruchsfrist zu bekommen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Rücknahme der Widerspruchs unverschuldet war, z. B. auf einer falschen Angabe der Behörde beruhte. Sollte (auch) der Antrag zurückgenommen worden sein, ist die Grundlage für das gesamte Verwaltungsverfahren entfallen. Hier hilft nur ein neuer Antrag auf Erlass des gewünschten Verwaltungsaktes. Die Behörde köjnnte ein Wiederaufgreifen nur verweigern, wenn die erste Ablehnung bestandskräftig geworden ist (s. o.).
Lieber Navvie, Um zu vereinfachen: Es geht um einen abgelehnten Antrag. Gegen die Ablehnung habe ich den Widerspruch angelegt. Mir ultimativ empfohlen scheiben: „Hiermit Ich nehme ich alle laufende Aufträge zurück“ (Wortwörtlich). So habe ich auch getan. Nicht mehr und nicht weniger. Der Sachbearbeiter wusste, dass mein Widerspruch erfolgreich sein sollte und welsche Anträge gestellt worden (eigentlich nur einen, dem widersprochen worden).