Wie kann der Wasserverbrauch ohne separate Wasseruhren fair abegerechnet werden?

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Da du ja alleinige Mieterin der Einliegerwohnung bist, ist der Personenschlüssel bei Fehlen des Wasserzählers meines Erachtens schon der gerechtere. Nun weiß ich allerdings nicht, was im MV vereinbart steht. Das würde gelten. Ich gehe mal davon aus, dass Personenumlage vereinbart ist. Für den Garten nun eine Person zu „veranschlagen“ ist wohl auch nicht die Lösung. Der Vermieter ist verpflichtet, nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip zu arbeiten. Daraus folgt, dass der Gartenwasserverbrauch getrennt zu erfassen ist. Damit entfiele die Anrechnung dieses Wassers auf das Volumen des Abwassers, was ja ansonsten identisch wäre und auch so von den Stadtwerken berechnet wird. Nun kann nicht einfach der Vermieter selbst dazu einen Zähler einbauen, vielmehr muss er das bei den Stadtwerken beantragen und von dort wird ein geeichter Zähler installiert und regelmäßig mit dem Hauptzähler gemeinsam abgelesen. Selbstinstallation wird nicht akzeptiert. Ich verstehe aber auch ansonsten nicht recht den Vermieter. Es dürfte technisch kein Problem sein, für deine Wohnung einen Zähler nachträglich zu installieren, auch die Kosten sind nicht überwältigend, dann wäre Klarheit und es wird nur dein tatsächlicher Verbrauch von dir zu bezahlen sein. Sprich doch mal darüber mit ihm und weise ihn auf seine Pflicht zur Wirtschaftlichkeit hin, die Abwasserkosten sind enorm und werden hier für das Gartenwasser zum Fenster hinausgeworfen. Lege bitte gegen die Abrechnung Einspruch ein, da das Wirtschaftlichkeitsprinzip verletzt wurde. Der durchschnittliche Wasserverbrauch je Person liegt in der Regel bei 100L/Tag, also rund 3 m³/Monat, damit 36 m³/Jahr. Das dürfte bei dir eher weniger sein. Schlage ihm doch diese Menge vor die du bereit bist zu zahlen und fordere bzw. bitte ihn, das Problem mit dem Einbau eines separaten Gartenzählers und /oder eine Zählers für deine Wohnung für die Zukunft aus der Welt zu schaffen. „Der Vermieter darf nur Kosten abrechnen, die bei einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung gerechtfertigt wären. Übermäßige Kosten hat der Vermieter selbst zu tragen. Die Betriebskostenabrechnung muss entsprechend gekürzt werden“ (Mieterlexikon, S. 73 / 74). In der Hoffnung dir mit meinen Überlegungen geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen als 'albatros'.

Er muss für die Wassermenge für den Garten eine Uhr einbauen lassen.

So ist es hier in der Satzung. (Private Uhr) die er mit dem Eigentümer abrechnen muss. 65 m3 qm gehen zu seinen Lasten für die zusätzliche Arbeit.

Preis ,90ct. je m3 2017+2018.

Mit Gruß

Bley 1914

Falls das mit Wasseruhr probleme macht währe es Möglich das Wasser zuzählen das für den Garten verbraucht wird!

Über diese Risiko musstest Du Dir doch schon bei MV-Abschluss im Klaren gewesen sein müssen. Was soll das Gejammere jetzt ???

Eine Wasseruhr könnte man auch an der Außenwasseranlage (Entnahmestelle f. Garten) anbringen. Dann könnte dein Vermieter diese Kosten gleich bei der Abrechnung abziehen und den Rest dann nach Personen abrechnen.

anitari  31.05.2010, 17:16

DH ... Außerdem zahlt man in diesem Fall nur das Frischwasser.