Wie hoch sollte vergleich sein?

3 Antworten

Gibt es einen VB? Hast Du überhaupt schon was auf die Forderung gezahlt? wenn ja, wann das letzte Mal?

bitburger84 
Fragesteller
 18.01.2017, 12:12

Ich habe  noch  nichts bezahlt  ich habe überhaupt  nicht gewusst  das ich diesem inkasso unternehmen was schulde das habe ich nur durch eine selbstauskunft bei der schufa erfahren.eine kopie des vollstreckungstitels haben sie mir zugesand.nach nachfrage warum sie sich erst zwölf jahre nach erhalt des titels bei mir melden sagten  sie das sie im jahre 2007 und 2010 mir  forderungsaufstellungen an mich geschickt haben diese habe ich aber nicht erhalten. 

Artus01  18.01.2017, 12:19
@bitburger84

Stehen die gesamten 1200 € im VB? Das kann ich mir nicht vorstellen. Es geht zunächst nur um das was im VB steht, ohne die Mondgebühren der Inkassobude.

bitburger84 
Fragesteller
 18.01.2017, 14:06
@Artus01

Im volstreckungsbescheid steht die hauptforderung gut 600 euro dazu kommen dann seit 2005 zinsen so das zusammen 1200 fällig sind laut  inkasso

Artus01  18.01.2017, 14:20
@bitburger84

Die Zinsen können nur für die drei Jahre nach der Titulierung verlangt werden. Alles was danach kommt muß nachtiuliert werden.

Selbiges gilt für irgendwelche Kosten die danach entstanden sind.

Wie sieht es denn bei Dir aus, bist Du einkommensmäßig im Falle eines Falles pfändbar?

Sie werden, wenn Du einen Vergleich anbietest, Einkommensnachweise verlangen. Das können sie, weil sie einen Vergleich nicht annehmen müssen. Zumal der Verdacht naheliegt daß bei einem freiwilligen Vergleichsangebot noch mehr zu holen ist. Wenn bei Dir Pfändungsmäßig nichts drin ist, dann brauchst Du einen Verwandten oder einen guten Freund der den Vergleich für Dich anbietet. Versuche es erstmal mit 1/3 der Summe nach abzug aller nicht mehr geltend zu machenden Beträge.

kevin1905  18.01.2017, 15:19
@bitburger84

Zinsen unterliegen der Regelverjährung, auf die musst du dich aber aktiv berufen.

Nicht titulierte Zinsen entstanden vor dem 01.01.2014 kannst du durch Einrede der Verjährung zurückweisen.

Artus01  18.01.2017, 19:21
@kevin1905

Richtig, ich habe das mit den Zinsen verkehrtrum ausgedrückt.

Werden die nicht machen, bzw nur marginal nachlassen. 

Forderung tituliert? 

Ratenzahlungsvereinbarungen schriftlich? 

Mehr infos! 

Gebührentechnisch wird in der inkassobranche gerne getrickst. 

bitburger84 
Fragesteller
 18.01.2017, 14:08

Forderung ist tituliert und von 2005 nein icj habe  noch keine ratenzahlung angeboten  ich würde lieber auf einen Vergleich  eingehen 

EXInkassoMA  18.01.2017, 14:18
@bitburger84

Wie ist dein score? 

Warum ist es deiner Meinung nach nicht zu vollstreckungsversuchen gekommen? 

mepeisen  19.01.2017, 08:04
@EXInkassoMA

Die Frage nach dem Score ist fast schon überflüssig. Wenn 11 Jahre kein Geld floss, dürfte die Vergleichsbereitschaft durchaus gegeben sein. :-)

Ich würde hier einfach mal mit beispielsweise 400€ beginnen, sofern man das bezahlen kann. Klar machen, dass man durchaus weiß, dass sowieso die meisten Zinsen verjährt sind und klar machen, dass man zur Zeit nicht mehr Geld hat.

Das Geld wird natürlich von einem Familienmitglied einmalig geliehen gegen Erledigung und Aushändigen des Titels.

Dann mal abwarten, wie das Inkasso reagiert und ob es einen akzeptablen Gegenvorschlag macht oder sofort abwinkt. Wenn es abwinkt, ist es so. Dann verlangt man im Anschluss ein um die verjährten Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung und wartet bis zum Januar 2018 oder bis man das regulär zu Zahlende aufbringen kann.

Dass sie den nicht akzeptieren müssen, ist Dir klar?

Aus Inkasso-Sicht sollte der betrag ganz bzw. höchstmöglich sein, aus Deiner so gering wie möglich.

Seit 2005 600€ nicht abbezahlt.. wir haben 2017, die Gebühren werden jetzt wohl richtig wehtun.

kevin1905  18.01.2017, 15:18

die Gebühren werden jetzt wohl richtig wehtun.

Gebühren sind starr und Tatbestandsabhängig und Zinsen können außerhalb des Titulierten nur seit dem 01.01.2014 gefordert werden, da nicht titulierte Zinsen der Regelverjährung unterliegen und Zinseszins verboten ist.