Wie hoch sind die Strafen beim Nichtauslesen der Fahrerkarte?

3 Antworten

Preiswerter und vor allem kompetenter als jeder Fachanwalt ist die Gewerbeaufsicht bzw. das Amt für Arbeitsschutz, die jede Frage zum Thema Lenk- und Ruhezeiten, digitaler Tachograph sowie zum Fahrpersonalgesetz bzw. VO beantworten kann.

Ein Fachanwalt ist in meinen Augen nur solch einer, der alle Fragen rund um das Gesetz für Lenk- und Ruhezeitenbis ins kleinste Detail beantworten kann und so merkwürdig es klingt, das können in Deutschland wirklich nur eine Handvoll.

Macht die Probe aufs Exempel !

Wenn ich das Fahrpersonalgesetz richtig lese, liegt ein Verstoß nach § 4 Abs. 3 Satz 4 FPersG vor. Der Fahrer begeht einen Verstoß, der nach § 8 Abs. 1 Nr. 2e FPersG mit 150.- EURO Strafe geahndet wird (Angaben ohne Gewähr, ist nicht unbedingt mein Thema).

Die Strafe trifft in so einem Fall beide, den Fahrer und das Unternehmen, Für eine rechtsverbindliche Auskuft solltest du dich an eine Anwalt wenden. Die Internetseite http://www.frag-einen-anwalt.de/ könnte da hilfreich sein.