Wie geht man weiter vor nach Erhalt einer Anzeige wegen Beleidigung?
Hallo, ich habe noch einmal eine Frage zur fast selben wie ich euch schon mal gestellt habe. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Wie ich in meiner ersten Frage schon erwähnt habe, hat ein Verwandter vor ein paar Tagen eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten die per SMS statt fand, wie sollte er nun vorgehen? In dem Beief wird er gebeten Angaben zu persönlichen Lebensverhältnissen zu machen oder sich zum Einkommen zu äußern. Jetzt der Teil worum es mir hauptsächlich geht in dem Brief soll er ankreuzen "Ob er sich zur Sache äußern/ nicht äußern will, " Ob er die Ohm zur Last gelegt Rechtsverletzung zu gibt/ nicht zu gibt, und " Ob er einen Rechtsanwald beauftrag/ nicht beauftragt hat und wenn ja welchen." Was ist nun schlau anzukreuzen? Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt, ich danke euch jetzt schon vielmals für eure Antworten. Ich bitte um hilfreiche antworten da meinen Verwandten der Tatvorwurf oder vielmehr die Anzeige sehr mitgenommen hat und ich ihm gern helfen würde. Leider wurde er auch von der Person ebenfalls per SMS beleidigt und hat sich somit hinleiten lassen zu einer Beleidigung, aber leider hat er die SMS der Person die Ihn Beleidigen gelöscht... Bitte helft mir danke für eure Antworten schon mal, hoffe ich konnte den Sachberhalt einigermaßen erklären.
3 Antworten
Kommt drauf an, was du machen willst.
DIe Sache ist ja die....es gibt ja enen stichhaltigen Beweis, dass du die Straftat begangen hast. Theoretisch kannst du da auch gleich die Strafe annehmen. Die Frage nach dem Einkommen ist eben da, um die Höhe der tagessätze zu berechnen.
Willst du die Strafe nicht annehmen (das hat jetzt nix damit zu tun, falls du den anderen ebenfalls anzeigen willst), dann wirst du fast einen Anwalt benötigen. Denn der erhält dann Akteneinsicht. Das selber zu machen ist eine blöde Idee. Denn da hat man ja vor, dass man die Straftat eben nicht zugibt und straffrei ausgehen will. Da sollte dann schon ein bisschen Wissen in dem Bereich da sein.
Äußern solltest du dich jetzt erst mal gar nicht. Das geht fast immer nach hinten los.
Meine Empfehlung: Strafe annehmen oder gleich zum Anwalt.
Jepp, aber wer, außer ein Strafrechtler oder RTL2-Mitmach-Kandidaten würde das schon tun?
Auf keinen Fall einfach irgendwas hinschreiben und abschicken.
Am besten ab zum Anwalt für Strafrecht damit und der weiß dann weiter und wird Empfehlungen aussprechen.
Was ist daran so schwer Kreuze zu machen ?
Wenn er Angst hat soll er zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.
Rein theoretisch ist auch dem Beschuldigten selbst Akteneinsicht zu gewähren. Passiert nur leider oft nicht, obwohl der EGMR sich mal dazu geäußert hat.
So bleibt dem Beschuldigten eigentlich nur einen Anwalt zu beauftragen. Wohl dem, der Strafrechtsschutz hat, sonst wird es sehr teuer.