wie formuliere ich eine anfrage auf eine abfindung

2 Antworten

Falls Du aus Deutschland bist, würde mich interessieren, auf welcher Grundlage Dir eine Abfindung zusteht.

Ein Abfindung kann vom Arbeitgeber gemäß Kündigungsschutzgesetz § 1a angeboten werden. Das scheint aber bei Dir nicht der Fall zu sein. Statt dessen sollst Du kündigen - womöglich damit sich der Arbeitgeber eine Abfindung spart. ;-) Außerdem bekommst Du dann für das Arbeitslosengeld womöglich gleich noch eine Sperrzeit.

Allein für mehrjährige Betriebszugehörigkeit steht Dir keine Abfindung automatisch zu - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindungsanspruch-und-betriebszugehorigkeit

Hallo Peterpan. Also bei uns in Österreich gibt es die Arbeiterkammer die man in solchen Fällen einschalten kann, ich denke das gibt es in Deutschland auch. Die Damen & Herren sind stets bemüht das beste für dich rauszuschlagen. Sie stellen das Schriftstück für dich auf und Verhandeln mit deiner Firma über deine Abfertigung.