Wie errechne ich den Jahresüberschuss/Fehlbetrag?

1 Antwort

Die Gewerbesteuer darf den steuerrechtlichen Gewinn NICHT mindern, kann aber auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Diese Anrechnung erfolgt bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (nicht z. B. bei GmbH!!) in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrages des Unternehmens, also des mit der Gewerbesteuer-Messzahl multiplizierten Gewerbeertrags. Die Anrechnung ist maximal auf die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer begrenzt.

Wenn Du Einnahme-Überschuß-Rechner bist, sind Umsatzsteuereinnahmen der Kunden Betriebseinnahme und Zahlungen an das Finanzamt Betriebsausgaben.

Man kann das auch insoweit nachträglich machen, indem man den Saldo der Umsatzsteuervoranmeldungen nimmt, wobei zu beachten ist, daß die Umsatzsteuerzahllast Dezember dem alten Jahr zugerechnet werden muß, sofern sie im Januar bezahlt wird, da sie am 10. 01. fällig ist. Bei Dauerfristverlängerung betrifft das den November - der Dezember ist erst im Folgejahr zu erfassen). Bei Quartalszahlern altes Jahr, wenn IV. Quartal am 10.01. fällig ist - bei Dauerfristverlängerung darf sie erst im neuen Jahr erfaßt werden.

Wenn Du buchführungspflichtig bist, dann wird die Umsatzsteuer nicht bei der Gewinnermittlung berücksichtigt.

Eine G+V hast Du im Grunde mit der Tabelle schon weitgehend vorbereitet.

Du nimmst die Jahressummen der Einnahme- und Ausgabepositionen (Einnahmen + Ausgaben), dann hast sie.

Sofern man die Gewerbesteuervorauszahlungen in der G+V als Betriebsausgabe erfaßt, muß sie außerhalb der G+V wieder hinzugerechnet werden, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln.

Die Einkommensteuer darf bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt werden.

Beispiel Ermittlung abziehbarer Geerbesteuermeßbetrag/Gewerbesteuer:

Gewinn 102.770 EUR

./. Freibetrag

./.24.500 EUR

./. Abrundung gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG (volle 100 €) ./. 70 EUR Gewerbeertrag

=78.200 EUR

× Steuermesszahl (3,5 %) ×0,035 Gewerbesteuer-Messbetrag = 2.737 EUR

× Gewerbesteuer-Hebesatz (400 %) × 4,00 Gewerbesteuer 10.948 EUR

In diesem Beispiel würde die Steuerzahlung um 2.737 € reduziert, da der Betrag direkt von der Steuer abgezogen wird.

ginko82 
Fragesteller
 05.06.2019, 10:46

hmm wie würde dass denn in dem konkreten Fall dann aussehen für den Monat Januar 2021? Ich glaube die Rechnung die Sie mir zeigen bezieht sich auf ein ganzes Jahr. Kann man dies auch runterbrechen auf Monate? Ich meine damit dass man die Gewerbe und Einkommenssteuer monatsweise berücksichtigt wie in dem Beispiel oben (Bild) . Möglicherweise macht es ja so auch keinen Sinn. Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar

DerSchopenhauer  06.06.2019, 07:52
@ginko82

Die Gewerbesteuer kann ja erst ermittelt werden, wenn das Jahresergebnis feststeht - wenn man für sich monatlich einen Überblick verschaffen möchte, dann kann man 1/12 des Vorjahres nehmen oder 1/12 des geschätzten Jahresgewinns mit einbauen...