wie Darf ich ein Messer benutzen im Notfall zur (Selbstverteidigung)?

14 Antworten

Die Frage ist ehr kannst du dich mit einem Messer verteidigen wenn es drauf ankommt?
Nichts für ungut aber so manch jmd der dachte ich hab ein Messer mir kann keiner was ist schon von nem Unbewaffneten entwaffnet und mit seinem eigenen Messer erwischt worden.
Sicher wenn es abschrecktend wirkt erfüllt es einen Zweck, aber kannst du es in einer Ernstsituation vernünftig einsetzen oder gibst du dem der dir was will nur ne Waffe?
Der Nachteil beim Messer ist du brauchst ein gewisses Training und selbst dann brauchst du im Ernstfall eine bestimmte Mentalität, denn es ist nur für einen richtigen Profi im Messerkampf einfach einen Gegner kampfunfähig zu machen.
Für jeden anderen ist es viel schneller passiert, das wenn er mit einem Messer um sein Leben kämpft er den er den anderen tötet ob er will oder nicht , ein Messer richtet zimlichen Schaden an.
Wenn du da nicht in soner Situation den Willen zu hast wird ein Messer ehr ne Gefahr für dich darstellen weil du übervorsichtig handelst.

Wenn es dir rein um die Selbstverteidigung geht besorg dir nen Elektroschocker.

Was du dürftest oder nicht spielt in einer Notwehrlage mit Messer(n) überhaupt keine Rolle. Denn dir wird die Situation so schnell außer Kontrolle geraten, dass du dort weder überlegt noch geplant handeln können wirst.

So wie du machen es viel zu viele: "Ich nehme einfach ein Messer mit, dann wird schon alles gut."

Hast du mal die Folgen eines Messerkampfes gesehen? Oder einen Messerkampf an sich?

Messer sind die schlechteste Wahl die man für eine Notwehr treffen kann.

Ist der Angreifer unbewaffnet, darfst du dich zwar unter bestimmten Umständen auch mit einem Messer wehren, aber ohne neutrale Zeugen wird es schwierig diese Notwehr einem Richter zu erklären. Pfefferspray hätte hier auch geholfen und das Risiko für alle deutlich gesenkt.

Hat der Angreifer ebenfalls ein Messer, dann war es das für dich. Das Risiko kann in einem Messerkampf niemand beherrschen. Das funktioniert nur im Film. Wenn jemand ein Messer zieht, hat man mit Abstand die besten Überlebenschancen wenn man sich umdreht und geht. In den Rücken stechen die wenigsten (auch wenn das leider ab und zu vorkommt). Oder wenn der Angreifer sehr entschlossen wirkt und man den Angriff als solchen nicht anders abwenden kann: Abstand vergrößern, Pfefferspray einsetzen und sofort flüchten. Mindestens 400 - 500 Meter so schnell wie es eben geht sprinten. Jemand mit Pfefferspray im Gesicht hat dann nicht die Puste dir zu folgen.

Mit einem Messer machst du es dir einerseits in der Situation richtig schwer, deine Hemmung das Messer entschlossen einzusetzen werden groß sein, und außerdem machst du es dir unnötig schwer vor Gericht.

Ein Messer sollte erst eingesetzt werden wenn wirklich gar nichts anderes geholfen hat.


Notwehr

ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen

gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem

abzuwenden

Leider ist nicht direkt definiert, was genau erforderlich bedeutet. Es gibt überzogene Beispiele, da wird es sofort klar: Steht ein 10 Jähriger vor Dir und fordert das Handy, brauchst Du ihn nicht niederzustechen. Ein Schubser hätte auch genügt zur Verteidigung. Stehen drei Erwachsene mit Messern um Dich und stechen nach Dir, ist ebenso klar, dass dann selbst Schusswaffeneinsatz noch unter "erforderlich" fällt, um einen solchen Angriff abzuwehren.

Aus genau den von Dir genannten Gründen mit der Unsicherheit, wann es notwendig ist bzw. wann eben auch nicht, wird Dir fast jeder hier sagen, dass ein Messer denkbar ungeeignet ist zur Selbstverteidigung. Du überschreitest schnell die Grenze und hast dann selbst Probleme am Bein. Stell Dir Pfefferspray anstelle Messer vor - da entfällt manches Problem.

Deeskalation anstatt Provokation. Messer würde ja erst in der Notwehrlage zum Einsatz kommen wenn das gegenüber selbst bewaffnet wäre oder eine tödliche Bedrohung vorliegt...

Warum muss es eine Waffe sein? Warum das Messer?

"Zur Selbstverteidigung" darf man keinerlei Messer mit sich führen. Erstichst du jemanden, der dich ausrauben möchte, droht dir eine Mordanklage.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Bedrohst du jemanden mit einem gezückten Messer, wäre JEDE Notwehrmaßnahme gegen dich rechtlich gedeckt...