Wie berechnet die Krankenkasse die Krankheitstage?

4 Antworten

Da werden die Samstage und Sonntage ganz normal mitgezählt. Deswegen geht z.B. die betriebliche Lfz. i.d.R. 42 Tage, was dann genau 6 Wochen entspricht!

''Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen anzusetzen.''

§ 47 SGB V

Qetan  08.08.2008, 00:11

Ja.

Zunächst bekommst du als Angestellter ja eine Lohnfortzahlung. Erst dann springt die Kasse ein. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht für ein und die selbe Krankheit Anspruch auf Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von drei Kalenderjahren. Besteht Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, wird diese Zeit angerechnet.

Das Krankengeld beträgt 70 % vom Bruttoeinkommen (max. von der Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens.

Gezahlt wird max. 30 Tage im Monat. Heisst der 31. und Schaltjahr wird nicht berücksichtigt.

Wenn man aber am 31. arbeitet zählt das natürlich schon. Also der Verdienstverlust wird ausgegelichen.

Frank5000  08.08.2008, 12:38

Dein Link hat einen Haken :-) Dort geht es um die Entgeldfortzahlung des Arbeitgebers für die ersten 6 Wochen - nicht um das Tagegeld der Krankenversicherung. Letztere springt erst nach 6 Wochen ein. Die Entgeldfortzahlung des Arbeitgebers richtet sich nach den Arbeitstagen :-)

sookie 
Fragesteller
 08.08.2008, 13:38
@Frank5000

hab mich wohl ein wenig falsch ausgedrückt, mir ging es ja um die entgeltfortzahlung. ich bin aus der fa ausgeschieden und war davor krank, nun will die fa prüfen ob es sich um eine fortsetzungserkrankung handelt. insgesamt war ich 35 arbeitstage krankgeschrieben, also beseht doch anspruch auf entgeltfortzahlung.

http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/98718,i=l.html