Wie bekomme ich einen Räumungstitel ohne Anwalt?

6 Antworten

Also Deine Kündigung ist schon mal rechtlich in Ordnung, weil Du auf Eigenbedarf die Mieter gekündigt hast. Geh mal zu einer Polizeistation und frag ob die Beamten Dir weiter helfen können. Wenn die Polizei erstmal vor der Tür steht, dann MÜSSEN die Mieter sie reinlassen. Evtl. erledigen die Beamten den Rest :D

jackysalukas 
Fragesteller
 04.07.2013, 13:29

Das ist leider nicht so einfach. Genau dafür brauche ich diesen Titel ja damit ich sie evt. mit Polizei entfernen lassen kann...

Lulu1920  04.07.2013, 13:35
@jackysalukas

Dann schallt halt einen Anwalt ein und lass die Kosten Deinen Ex-Mietern zukommen, schließlich ist das ganze Theater denen zu verdanken ...

jackysalukas 
Fragesteller
 04.07.2013, 13:39
@Lulu1920

Ja so wird das wohl laufen aber wenn die nur Harz 4 haben werde ich da erstmal nichts holen können und muss die ganzen Kosten vorstrecken... Das kann sich auf bis zu 3000€ belaufen. Trotzdem Danke für die Tipps ;)

Gutscheincheck  04.07.2013, 13:48

wieso muss der mieter die polizei hereinlassen???

Lulu1920  04.07.2013, 15:03
@Gutscheincheck

Wenn ein guter Grund vorliegt, bekommen die einen Durchsuchungsbefehl. Deswegen werden ja öfters Tiermessies etc. überfallen von der Polizei.

Gerhart  05.07.2013, 13:21
@Lulu1920

Schmarrn - Ein Durchsuchungsbeschluss erzwingt keinen Mieterauszug, eher ein Platzverweis durch die Polizei könnte folgen.

Dein Weg ohne Anwalt bis zur Vollstreckung des Räumungsurteils : Ordentliche Kündigung mit Nennung des Kündigungsgrundes, Hinweis auf Widerspruchsrecht. Wenn noch nicht übermittelt, dann: Vorsorglicher Widerspruch nach §545 BGB gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist und Terminvorschlag zur Vorabnahme der Mietwohnung. Wenn die Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausgezogen sind, Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache beim Amtsgericht erheben. Noch besser ist der Antrag auf einstweilige richterliche Anordnung beim AG, wenn die Mieter wegen Mietschulden fristlos gekündigt werden mussten. Klage am AG müssen nicht durch RA geführt werden.

jackysalukas 
Fragesteller
 05.07.2013, 11:39

Vielen Dank für die Antwort :) Also die Kündigung habe ich schon lange raus geschickt. Wie erhebe ich denn jetzt die Klage? Muss ich jetzt ans AG schreiben um Klage zu erheben? Würde mich über eine weitere Antwort freuen.

Gerhart  05.07.2013, 13:18
@jackysalukas

Es muss gesichert sein, dass du rechtswirksam gekündigt hast. Wann wurde die Kündigung übergeben, wann endete die Kündigungsfrist? Für den Fortgang der Klageeinreichung beim AG empfehle ich dir den Erwerb eines Leitfadens über GEVESTOR - Vermieterrecht. Wenn du willst, kann ich dir die Adresse und die Konditionen übermitteln.

Du musst auf jeden Fall etwas unternehmen, ich mein, es ist ja nicht ganz korrekt was deine Mieter da machen Ruf die Polizei und klärt es zusammen mit euren Mietern. Wenn du glück hast schmeißen die Polizisten die Mieter dann direkt raus und die können ihre Sachen packen und abhauen. Vielleicht kriegen die Mieter dann auch direkt einen Verweiß von der Polizei; heißt, das sie nicht mehr das Gebäude betreten dürfen und/oder in deine Nähe kommen dürfen. Außerden kannst du und die anderen Betroffenen Mieter noch eine Anzeige wegen Beleidigung bzw Drohungen der nicht zahlenden Mieter stellen. 

Viel Glück😉

LG PrimsNova

Ich denke, normaler Weise musst du als Eigentümer den ungeliebten Mietern einen eingeschriebenen Brief schicken mit der Kündigung. Wenn die dann der Kündigung nicht folge leisten, solltest du dir ev. überlegen, dich bei Gericht mal schlau zu machen oder doch einen Anwalt befragen.

jackysalukas 
Fragesteller
 04.07.2013, 13:27

Bei Gericht war ich heute und die haben mir nur zu einem Anwalt geraten aber auch gesagt das es ohne geht.Nur wie ich genau diesen Titel bekomme haben die nicht gesagt. Das mit dem Einschreibe per Rückschein habe ich gemacht.

was für einen titel? ist deine kündigung überhaupt rechtlich in ordnung?

jackysalukas 
Fragesteller
 04.07.2013, 13:25

Die Kündigung hat der Mieter schon vor 4 Monaten wegen Eigenbedarf bekommen und er wohnt erst seit acht Monaten zur Miete. Bei Eigenbedarf kann man immer mit der einhaltung der Frist kündigen. Jetzt möchte ich wissen wie man so einen Titel bekommt was sonst die Anwälte machen.

Gutscheincheck  04.07.2013, 13:30
@jackysalukas

die frage ist ja, ob die kündigung wg. eigenbedarfs gerechtfertig ist.. wenn die sich da selbst nen anwalt nehmen, siehst du nämlich vermutlich schlecht aus.

jackysalukas 
Fragesteller
 05.07.2013, 00:28
@Gutscheincheck

Da ich mein Haus in dem ich wohne verkaufen musste da mir die Mieter auch keine ganze Miete gezahlt haben muss ich in die Wohnung wieder einziehen. Ich denke doch das es mehr als rechtens ist oder nicht?