Wie Algerische Staatsbürgerschaft beantragen?

3 Antworten

Selbstverständlich wird die deutsche Botschaft über solche Anliegen durch die algerischen Behörden informiert. Das (deutsche) Staat wird es also wissen.

sumi79  24.04.2018, 15:30

Nicht wirklich.

Staaten wie Algerien geben normalerweise keine Auskünfte über ihre Bürger. Zumindest müssen sie das nicht. Können aber.

"Mir ist bewusst das man keine zwei Staatsbürgerschaften haben kann, aber was der Staat nicht weiß.."

Klasse Einstellung!

Ist dir eigentlich klar welche Auswirkungen dein Leichtsinn haben könnte?

Wenn es dann doch einer weiß, dann darfst du zwar nach Algerien ausreisen, aber nicht mehr zurück. Dich muss nur ein" Freund" anonym verpfeifen. Da wärst du nicht der erste.

Wenn dir das egal ist, dann wende dich am besten an eine algerische Auslandsvertretung in Deutschland.

Mir ist bewusst das man keine zwei Staatsbürgerschaften haben kann ...

Das ist zumindest aus deutscher Sicht Unsinn. Natuerlich kann man neben der deutschen auch noch weitere Staatsangehoerigkeiten besitzen. Es kommt halt u.a. auch darauf an, auf welchem Grund man die auslaendische Staatsangehoerigkeit erhalten hat.

Entscheidend ist hier eher das algerische Staatsangehoerigkeitsrecht. Wenn du als Abkoemmling eines algerischen Vaters bereits die algerische Staatsangehoerigkeit besitzen solltest (was ich ohne Kenntnis des algerischen Staatsangehoerigkeitsrechtes erst einmal vermute) und das algerische Staatsangehoerigkeitsrecht hier keine Optionspflicht vorsieht, ist das ueberhaupt kein Problem.

Aber wie gesagt, im algerischen Staatsangehoerigkeitsrecht kenne ich mich nicht aus. Vielleicht wird's User "Sumi" richten?

sumi79  25.04.2018, 08:15
Aufgrund der neuen Bestimmungen der Verordnung Nr. 05-01 vom 27.02.2005, welche die Verordnung über die algerische Staatsangehörigkeit Nr. 70-86 vom 15.12.1970 ändern und ergänzen, jedes Kind einer algerischen Mutter von Geburt an die algerische Staatsangehörigkeit besitzt, wie ein Kind eines algerischen Vaters.
Ein Kind einer algerischen Mutter und eines ausländischen Vaters hat daher Anspruch auf konsularischen Schutz und alle konsularischen Leistungen, einschließlich Anmeldung und Ausstellung algerischer Dokumente (Konsularausweis, Pass, Personalausweis).

http://www.konsulat-algerien.de/GERMAN.htm

Ich gehe jedoch davon aus, dass der FS kein algerischer Staatsbürger ist, weil er eine Einbürgerung in Algerien anstrebt.

Es scheint ihm auch bekannt zu sein, dass diese Einbürgerung den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nach sich zieht.

DerCaveman  25.04.2018, 09:17
@sumi79
Ich gehe jedoch davon aus, dass der FS kein algerischer Staatsbürger ist, weil er eine Einbürgerung in Algerien anstrebt.

Nun, er schreibt jedenfalls, dass sein verstorbener Vater die algerische Staatsangehoerigkeit hatte. Er geht zwar davon aus, selbst die algerische Staatsangehoerigkeit nicht zu besitzen, moeglicherweise besitzt er sie aber doch und weiss es nur nicht.

Ueberhaupt scheint er - wie wohl die allermeisten Menschen - nicht ueber besonders viel Wissen im Bereich Staatsangehoerigkeitsrecht zu verfuegen. Sonst wuerde er ja nicht ebenfalls davon ausgehen, dass man keine 2 Staatsangehoerigkeiten besitzen koenne.

Ich habe somit den Eindruck, er ist ganz einfach schlecht und teilweise auch falsch informiert. Da muesste man wohl ansetzen und klaeren, wie das nun mit seiner algerischen Staatsangehoerigkeit wirklich ist. Besitzt er sie bereits oder besitzt er sie nicht?

sumi79  25.04.2018, 10:48
@DerCaveman

Das ist wohl war.

Die Änderung trat 2005 in Kraft. Wie es davor war weiss ich leider nicht. Es ist aber gut möglich, dass man als Kind eines algerischen Vaters bei unverheirateten Eltern gewisse Frist hatte, um die Staatsbürgerschaft registrieren zu lassen. So, wie es z.B. in Österreich der Fall ist.

Aber da kann ich nur spekulieren.

Sicher kann die Frage nur das algerische Konsulat ider eventuell auch die Botschaft beantworten.