Widerspruch zum Ablehnungsbescheid des Jobcenters schreiben?
Hallo, ich habe eine Säuglingserstausstattung bewährt bekommen, allerdings 2 Dinge, die ich aufgeschrieben habe, wurden abgelehnt.
Und zwar wurde eine Babyschale abgelehnt, mit der Begründung, ich könne mir "Kindersitze" von der Verkehrswach ausleihen und das Kind mit dem KInderwagen in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren. Ich besitze aber ein Auto und fahre sicher nicht mit einem Bus bei Wehen in das Krankenhaus, um dann mit dem Bus, Kinderwagen + Baby nach Hause zu fahren. Das Auto nutze ich auch für Einkäufe etc. wo eine Babyschale eben unentbehrlich ist. Und ich habe gelesen, dass das Jobcenter der Übernahme zu den Kosten einer Babyschale zustimmen muss, stimmt das?
Des Weiteren lehnen die eine Wickelauflage ab, mit der Begründung, der Zweck zum Wickeln könne auch auf anderer Weise erfüllt werden. Ich dachte allerdings, eine Wickelauflage gehört ebenso zur Erstausstattung.
Wie sieht es denn rechtlich aus? Und wenn ich einen Anspruch darauf habe, wie kann ich den Widerspruch formulieren? Würde das was bringen?
Danke für eure Antworten :)
2 Antworten
Du kannst dir im Internet mal die Seite von ,, Harald - Thome - Erstausstattung" ansehen,dann siehst du was dir zustehen könnte,wenn nicht schon vorhanden !
Dann schreibst du einen Widerspruch und begründest diesen damit das du durch das vorhandene Auto darauf angewiesen bist,weil es gesetzlich vorgeschrieben ist wie ein Kind in einem PKW - zu sichern ist und du diese ständig benötigst.
Den Bedarf an der Wickelauflage begründest du damit,dass diese zur Sicherung des Kindes benötigt wird.
Sollte der Widerspruch nichts bringen,ziehst du vor das zuständige Sozialgericht,kannst ja vorher noch einstweiligen Rechtsschutz beantragen,dass ganze kostet dich ja nichts.
Das dir ein Verwandter zum Kinderwagen etwas dazu gegeben hat musst du ja keinem verraten,sollte es Fragen geben dann hast du das von dir aus zugezahlt !
Beim Bett sieht das denke ich dann anders aus,da wird nicht das Problem sein das es dir jemand baut,sondern das du für die Materialien keine Quittung vorweisen kannst wenn sie die haben wollen.
Würdest du eine Quittung über das Material haben und darauf steht dann zum Bau eines Bettes bestimmt und zahlst dafür nur 39 €,dann kannst du für den Schrank dann 50 € mehr ausgeben.
Dann steht dann eben auf der Quittung für den Schrank 50 € mehr als vorgesehen,da würde es keine Probleme geben.
Aber wenn sie schon für alle Sachen Quittungen haben möchten und da kein Bett auftaucht könnte es schon zu einem Problem kommen,dann gehen sie davon aus das der Bedarf dafür gedeckt ist und du den Betrag dafür nicht benötigst.
Bei uns ist das nicht so kompliziert,da bekommen sie eine Pauschale ohne Nachweis.
Okay, danke, dann lege ich die Quittungen zu dem Material bei.
Danke dir für deinen Stern !
Beruf dich mal auf das Gesetz. Googel fleißig, vielleicht findest du noch mehr wie ich: schreib auch das Aktenzeichen des Gerichtes in deinen Brief mit rein: http://www.sozialhilfe24.de/news/2182/hartz-4-eltern-haben-anspruch-auf-bettwaesche-zum-wechseln-fuer-babybetten/
Danke, die Seite habe ich auch schon gesehen, meinst du, es lohnt sich, einen Widerspruch einzulegen? oder werden die sich da quer stellen?
Kannst du auf jeden Fall mal versuchen. Ob es sich lohnt, weißt du erst hinterher. Schreibe sehr freundlich.
Zu meinem Landkreis gibt´s da leider nichts und beim nächstgelegenden steht nur ein Pauschalbetrag..
Danke für deine Antwort :)
Wie ist das eigentlich, wenn ein Verwandter von mir beim Kinderwagen noch was zugibt, sodass der dann mehr kostet, als die 149 Euro, die die bewilligen, wäre das ein Problem?
Oder wenn man ein Bett gebaut bekommt und die 89 Euro dafür bei dem Kleiderschrank draufpacken würde.. Stellen die sich da quer?
Da steht nämlich nichts davon, nur, dass ich bis zum 13.6. die Quittungen reinreichen muss.