Widerspruch handschriftlich in deutschestem Deutsch

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Das Bundesverwaltungsamt in Köln gab am 25.11.1999 durch Frau Dr. Astrid Stein die Auskunft, daß Schreiben an Behörden und Ämter auch in Sütterlinschrift zulässig sind, da es sich hierbei um eine deutsche Schreibschrift handelt. Als Folge ergibt sich durch diese amtliche Auskunft, daß solche Schreiben dann auch nicht zurückgewiesen werden dürfen.

Quelle: Die deutsche Schrift 1/2001, S. 23 bzw. http://deutsche-schrift.beepworld.de/schriftgeschichte.htm

Speedster2000  05.07.2012, 15:10

hab keine lust dem link zu folgen, aber wenn das stimmt, vergiss die ersten beiden abschnitte meiner antwort :)

Haeppna  05.07.2012, 15:19
@Speedster2000

... wobei ich aber als Nicht-Jurist nicht weiß, ob dieses 13 Jahre Urteil heute noch aktuell ist und inwiefern eine Auskunft des Bundesverwaltungsamtes Köln bundesweite Gültigkeit besitzt.

suki11  05.07.2012, 15:47
@Haeppna

Na ich würde mich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass der Beamte das weiß. Das hilft doch alles nix, wenn man erst Monate/Jahre später vor Gericht Recht bekommt. :)

Und wenn das dem Beamten auf die Nerven geht, dann findet wer vielleicht ne andere Vorschrift, mit dem er den Widerspruch abschmettern kann.

Haeppna  05.07.2012, 15:50
@suki11

Wenns ganz wichtig ist, frag am besten einen Anwalt. Hier im GF-Forum findest du bestenfalls interessierte Laien.

suki11  05.07.2012, 16:52
@Haeppna

Wenns ganz wichtig ist, dann schreibe den Widerspruch in leserlichem Hochdeutsch! Zur Not als nachträglich geschickte Anlage und Ergänzung. Das sollte ja wohl kein sonderliches Problem sein. :-)

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil festgestellt, dass es keine verbindlichen Vorschriften darüber gibt, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden ist (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz)). Staatliche Stellen sind verpflichtet, Schriftstücke in einer der deutschen Schriften zu bearbeiten. Übrigens kann die Oma vor 120 Jahren, die in einer der falschen Antworten erwähnt wird, gar kein "Sütterlin" gelernt haben, da diese Schrift zu ihrer Volksschulzeit noch gar nicht von Ludwig Sütterlin entwickelt worden war. Die Oma hat die damalige Kurrentschrift schreiben und lesen gelernt.

Im Prinzip sollte das okay sein, aber mittlerweile kann es ja kaum wer lesen- deshalb könnte ne Rückfrage kommen, ,man möge es bitte in Hochdeutsch erneut einreichen?

blackleather 
Fragesteller
 05.07.2012, 15:17

So weit, so gut. Aber hätte diese Bitte denn auch eine Rechtsgrundlage?

würde nicht angenommen werden bzw nicht anerkannt.

wir haben nicht nur ne amtssprache sondern auch ne amtsschrift und das ist lateinische druckschrift. leichte abweichungen davon (=schreibschrift) werden niemanden stören, deine schrift aber schon.

deine oma hat übrigens auch noch in der schule gelernt dass man bei jeder gelegenheit den arm zum h...-gruss heben muss und "heil h....." rufen muss - und das darfst du heute auch nicht mehr, trotz des schulwissens deiner oma.

SiViHa72  05.07.2012, 15:11

Toller Vergleich, muss ich echt sagen.

blackleather 
Fragesteller
 05.07.2012, 15:14

Rechne mal nach. Als man den Arm zum Gruß hob, hatte meine Oma bereits eigene Kinder.

Haeppna  05.07.2012, 15:26

Der Vergleich hinkt. Die Sütterlinschrift war im Dritten Reich ab 1941 verboten.

blackleather 
Fragesteller
 05.07.2012, 15:29

Von einer Amtsschrift habe ich übrigens noch nie etwas gehört. Amtssprache - ja, die ist in § 23 VwVfG geregelt. Aber wo soll es Vorschriften über eine Amtsschrift geben?

jedes klopapier gilt solange nur das wort widerspruch drauf steht.

die handschrift is so wurscht.