Widerspruch einlegen - Begründung nachreichen
Ich habe zur Zeit ein kleines Problem mit einem Bescheid, der keine rechtliche Grundlage hat.
Die Sache liegt beim Anwalt - allerdings scheint es Probleme mit der Versicherung zu geben...kurzum: mir dauert das alles zu lange! Ich muss den Widerspruch in 10 Tagen eingereicht haben und der Anwalt kommt nicht aus dem Knick.
Kann ich den Widerspruch erstmal selbst einlegen, indem ich sage, dass ich dem Bescheid X widerspreche und die Begründung in Kürze durch meinen Anwalt folgt? Ist das rechtlich in Ordnung oder funktioniert das nicht? Ich will nur diesen Bescheid endlich erstmal auf Eis legen, bevor ich hier total kirre werde!
4 Antworten
Das kannst du genauso machen ...
einfach mitteilen, dass Du Widerpsruch einlegst und die Begründung durch Deinen Anwalt folgt
Wenn der Anwalt die Frist versäumt, muss er für den Schaden bzw. Nachteil, der dir entsteht, aufkommen. Du kannst, wenn du ihm so wenig vertraust, den Weg gehen, den du hier vorgeschlagen hast. Die meisten Anwälte legen Widerspruch fristwahrend ein und begründen später. Das reicht sogar noch 23.59 Uhr per Fax.
Zur Fristenwahrung kann innerhalb der Rechtsmittelfrist Widerspruch eingelegt werden mit dem Hinweis, dass eine Begründung folgt.
Widerspruch legt man sofort ein, dass müßte aber dein Anwalt wissen.
Jep, Begründung kann immer nachgereicht werden.
Ob dein Widerspruch allerdings aufschiebende Wirkung hat (was du als "auf Eis legen" bezeichnest), ist ne andere Sache.
Stimmt zwar, aber es spricht auch nichts dagegen, einen Rechtsbehelf möglichst früh einzulegen. Das ist besser, als wenn man die Frist verpasst.
Den legt man nicht sofort ein. Es gibt immer eine Frist zur Einlegung.