Wichtig!! Freundin beim Klauen erwischt, was wird auf alle zukommen??

3 Antworten

Allen ab 14 droht Kontakt mit dem Richter.

Wenn der StA die ganze Sache (also die komplette Diebestour) bekannt ist, könnte sie wegen der erkennbaren kriminellen Energie einen Warnschuss in Form von Sozialstunden o.ä. für erforderlich halten.

Hallo.

Du siehst den Ernst wohl nicht, weil du immer nur von "nur 4 Sachen" redest. 
Eins ist schon 1 Zuviel.
Ihr seit mit krimineller Energie vorgegangen.
Redet mit den Eltern und damit ihr anwaltlich vertreten werdet.
Das kommt auf den Richter, Staatsanwalt an.
Das kann auch einen Warnschuss-Arrest zur Folge haben.
So eine komplette Diebestour ist das schlimmste was ihr tunlichst nicht machen solltet.

Also last es sein. Ihr wollt auch nicht beklaut werden.

Hallo

§ 19
Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Wie hoch die Strafe sein wird hängt von vielen Faktoren ab.

Diese sind z.B.

- schon als "Dieb" Polizeibekannt

- gewerbsmäßiger Diebstahl

- Bandendiebstahl

- Krankheitsmäßiger Diebstahl (Kleptomanie)

Da sie noch nicht Volljährig ist wird es vermutlich auf Sozialstunden Herauslaufen. (Geldstrafen gibt es für "Kinder" keine)

Mfg

DeinRecht