WG - Hartz 4 mit Kind keine Bedarfsgemeinschaft?
Hallo, Meine Frage an euch, Ich bin Mutter einer 5 jährigen Tochter und bin derzeit Arbeitslos, derzeit wird aber noch vom Arbeitsamt berechnet, ob ich Alg 1 oder 2 bekomme, ich bekomme aber schon aufstockend Leistungen für meine Tochter vom Jobcenter. Ich möchte mit einem Freund eine WG gründen, mit dem ich KEINE Partnerschaft führe! Er ist auch nicht der Vater meiner Tochter. Auch er ist derzeit Arbeitslos. Wie groß darf die Wohnung und der Mietpreis sein? Was sind die Bedingungen für diese Wohngemeinschaft? Sodass wir zb auch nicht gegenseitig angerechnet werden? Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
wie groß die wohnung ist, ist völlig egal und ist nur ein richtwert - mehr nicht. was wichtig ist, ist die kdu für drei personen.
wenn du würdest eine wg gründen wollen, wäre der erste anhaltspunkt eine wohnung mit genügend wohnraum für besagte drei personen: schlafzimmer für dich, ein kinderzimmer und ein zimmer für deinen kumpel. alle drei zimmer sollten abschließbar sein. weiterhin nutzt ihr gemeinsam bad, küche, wohnzimmer, welches einfach nur funktional sein sollte, da ihr eine wg und keine familie seit. heißt keine gemeinsamen bilder, keine gemeinsamen finanziellen aktivitäten, er zahlt seinen anteil an den vermieter und du deinen. er überweist 50% der kosten und du die deinen. günstig wären zwei kühlschränke, damit genau abgegrenzt ist was seines ist und was deines.
im bad das gleiche: sein schrank, dein schrank, sein waschmittel und deines.
im prinzip könntet ihr also eine wohnung haben von ca. 100qm. wenn du davon ausgehst, dass jeder wg partner anspruch auf maximale kdu hat.
in der realtität nimmt man dir eine solche wg nicht ab und wird euch von anfang an als bg rechnen. gerade weil ein kind involviert ist - unerheblich ob es seines ist oder nicht.
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199880c66312.php
Lies Dich da mal ein zu WGs.
Zur Wohnungsgröße und zum Mietpreis könntest Du bei
http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
fündig werden.
Auch empfehle ich Dir, mal bei einer ALG-II-Beratungsstelle vorbeizuschauen.