Werkstudent Urlaubsanspruch?

2 Antworten

Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch.

Urlaub berechnet sich allerdings nicht nach Stunden sondern nach Tagen. An wie vielen Tagen/Woche arbeitest Du?

Auf alle Fälle hast Du einen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Das ist der Mindesturlaub, den der Gesetzgeber vorgibt (§ 3 BUrlG). Gibt es im Betrieb mehr Urlaub (z.B. sechs Wochen), steht Dir dieser auch zu.

Wenn wir vom Mindesturlaub von vier Wochen ausgehen, sind das bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage.

Arbeitest Du z.B. an drei Tagen/Woche, hast Du Anspruch auf 12 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen entsprechend 16 Urlaubstage.

Die Wochenstunden sind nur für die Berechnung des Urlaubsentgelts wichtig, nicht aber für die Anzahl der Urlaubstage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bsp.: Laut deren Rechnung wären das 240 x 22,5 : 40 = 135 Urlaubsstunden.

Chef sagt es muss eher so sein: 160 x 22,5 : 40 = 90 Urlaubsstunden

Hexle2  03.04.2019, 10:51
Laut deren Rechnung wären das 240 x 22,5 : 40 = 135 Urlaubsstunden.

Das stimmt, wenn es im Betrieb sechs Wochen Urlaub bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gibt.

Chef sagt es muss eher so sein: 160 x 22,5 : 40 = 90 Urlaubsstunden

Das ist korrekt, wenn es im Betrieb nur die vier Wochen Mindesturlaub gibt und pro Woche 40 Stunden gearbeitet wird