Werden Azubis in der gesamten Abschlussprüfungswoche freigestellt?

2 Antworten

Laut der Änderung des BBiG vom 1. Januar 2020 sind inzwischen ausnahmslos alle Auszubildenden, nicht mehr nur minderjährige, für den Tag, der der schriftlichen (!) Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, freizustellen. Das gilt bei den sogenannten gestreckten Abschlussprüfungen, wo also die "Zwischenprüfung" bereits der erste Teil der Abschlussprüfung ist, auch für beide Prüfungstermine.

Von daher würde ich das jetzt mal so interpretieren, dass in diesem Fall der Dienstag auch so ein Freistellungstag wäre (sofern der Mittwoch eine schriftliche! Abschlussprüfung ist). Zur Sicherheit kannst du aber hier auch noch mal bei der prüfenden Kammer nachfragen, wie dort genau die Rechtslage nach dieser Änderung des BBiG nun aussieht. Die sollten dir da eine verlässliche Auskunft geben können.

Ehrlich, warum klärt man das nicht mit seinem Chef ab und nicht erst einen Tag vorher. Dann schreib ihm eine E-Mail und frag nach wie das in dem Betrieb gehandhabt wird, ansonsten musst Du am Montag für Dienstag einen Tag Urlaub einreichen. Das ist zwar kurzfristig, vielleicht noch möglich., wenn nicht anders vereinbart wird. Es kann sein, dass Du am Dienstag in den Betrieb muss.

Man sollte es sich angewöhnen im voraus zu planen.