Wer zahlt wie viel Unterhalt für das Studium?
Guten Tag,
ich habe einige Frage bezüglich des Unterhalts für mein Studium. Zur Erklärung hier meine aktuelle Situation:
Ich bin aktuell im letzten Schuljahr und werde 2022 mein Abitur erhalten. Danach möchte ich Studieren. Ob dual oder nicht und privat oder staatlich steht noch nicht fest. Meine Eltern sind geschieden und leben getrennt. Meine Mutter zahlt Unterhalt an meinen Vater, bei welchem ich hauptsächlich lebe. Für mein Studium werde ich höchstwahrscheinlich ausziehen. Meine Eltern müssten für die Zeit meines Studiums unterhaltspflichtig sein, da es sich hierbei um meine berufliche Erstausbildung handelt (siehe https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/studiumsfinanzierung/). Ein von Gerichten oft verwendeter Maßstab zur Berechnung dieses Unterhaltes ist die Düsseldorfer-Tabelle (siehe https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html). Für einen Studienkredit ist das Einkommen meiner Eltern höchstwahrscheinlich zu hoch. Ich habe noch einen etwas jüngeren Bruder, der wenige Jahre nach mir auch studieren wird und dementsprechend wenige Jahre nach mir auch unterhaltsberechtigt wäre.
Hier meine konkreten Fragen zum Sachverhalt:
- Wird der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer-Tabelle auf beide Eltern aufgeteilt? Wird also zur Berechnung das Einkommen beider Eltern addiert und der Anspruch von beiden getragen oder bekomme ich von beiden jeweils Ihrem Eikommen entsprechend Unterhalt?
- Ist meine Mutter auch aufgrund des an meinen Vater gezahlten Unterhalts überhaupt verpflichtet mir zusätzlich Unterhalt zum Studium zu zahlen? Wenn nein, habe ich Anspruch auf den von meiner Mutter gezahlten Unterhalt?
- Wie sollte vorgegangen werden, wenn meine Mutter keinen Unterhalt an meinen Vater zahlen würde? (Meiner Meinung nach würde es am ehesten Sinn ergeben den regulären Unterhalt einzufordern, anstatt auf Unterhalt für das Studium zu bestehen.)
- Was ist, wenn meine Mutter aufgrund eines geringen Verdienstes nicht in der Lage dazu wäre Unterhalt zu zahlen? Wie sollte hier vorgegangen werden?
- Wird das Kindergeld vom Unterhaltsanspruch abgezogen? Wenn ja, steht es mir dann zu?
- Was ist, wenn der Unterhalt meiner Eltern trotz zusätzlich selbst verdienten Einkommen nicht reicht, wie kann hier vorgegangen werden? Was kann man machen, wenn das Einkommen der Eltern Bafög und Studienkredite verhindert?
Ich bedanke mich im Voraus für sämtliche Antworten und Hilfe.
4 Antworten
Wird der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer-Tabelle auf beide Eltern aufgeteilt? Wird also zur Berechnung das Einkommen beider Eltern addiert und der Anspruch von beiden getragen oder bekomme ich von beiden jeweils Ihrem Eikommen entsprechend Unterhalt?
Wenn du studierst, dann ist vorrangig BAföG zu beantragen. Wenn deine Eltern darüber hinaus noch zahlen müssen (und vor allem können), dann wird das Kindergeld voll angerechnet, sowie das BAföG und dann muss geschaut werden wer wie leistungsfähig ist. Dein Anspruch gegen die Eltern beträgt mit eigener Wohnung 860 Euro inkl. Kindergeld. Bekommst du also 650 Euro BAföG und sie leiten das Kindergeld an dich weiter, dann hast du 869 Euro und damit sind sie raus.
Ist meine Mutter auch aufgrund des an meinen Vater gezahlten Unterhalts überhaupt verpflichtet mir zusätzlich Unterhalt zum Studium zu zahlen? Wenn nein, habe ich Anspruch auf den von meiner Mutter gezahlten Unterhalt?
Kommt auf ihre Leistungsfähigkeit und deinen Bedarf an...
Dein Vater, wenn sie ihm Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt zahlen muss, geht dir im Unterhalt vor. Hat sie nach der Zahlung an ihn nur noch 1400 Euro bereinigtes Netto, dann bleibt für dich nichts übrig, da ihr Selbstbehalt dir gegenüber bei 1400 Euro bereinigtem Netto liegt.
Wie sollte vorgegangen werden, wenn meine Mutter keinen Unterhalt an meinen Vater zahlen würde? (Meiner Meinung nach würde es am ehesten Sinn ergeben den regulären Unterhalt einzufordern, anstatt auf Unterhalt für das Studium zu bestehen.)
Verstehe ich nicht! Geht es jetzt nur um deinen Unterhalt? Steht deinem Vater von deiner Mutter gar kein Unterhalt zu?
ab 18 bist du selbst für die Durchsetzung deiner Ansprüche zuständig. Der Unterhalt geht direkt an dich! Da dein Vater ab 18 dir ebenfalls unterhaltsverpflichtet ist, bekommt er somit den Unterhalt für dich nicht mehr von der Mutter! Es muss halt dann nur gerechnet werden wer was zahlen kann und muss.. Den Anteil deines Vaters kann er dir auch in Kost und Logis anbieten solange du Zuhause wohnst.
Was ist, wenn meine Mutter aufgrund eines geringen Verdienstes nicht in der Lage dazu wäre Unterhalt zu zahlen? Wie sollte hier vorgegangen werden?
Wenn deine Eltern aufgrund zu geringen Einkommens kein Unterhalt zahlen können, dann gibt es BAföG. Das musst du ohnehin vorrangig beantragen!
Wird das Kindergeld vom Unterhaltsanspruch abgezogen? Wenn ja, steht es mir dann zu?
Vom Unterhaltsanspruch nach BGB ja, bei BAföG nein. Das Kindergeld steht immer den Eltern zu. Es handelt sich um eine steuerliche Entlastung für die Eltern.
Dir steht es rechtlich somit nicht zu! Aber wenn die Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes leisten, dann kann zumindest ein Abzweigungsantrag (bei eigener Wohnung und ü 18) gestellt werden.
Was ist, wenn der Unterhalt meiner Eltern trotz zusätzlich selbst verdienten Einkommen nicht reicht, wie kann hier vorgegangen werden? Was kann man machen, wenn das Einkommen der Eltern Bafög und Studienkredite verhindert?
Bekommst du kein BAföG, dann wären die Eltern wieder dran. Hier muss halt errechnet werden wer was zahlen kann und muss. Bist du unter 21 kann das Jugendamt die Berechnung übernehmen.
Müssten sie zahlen und tun es nicht, dann stelle eine Antrag auf Vorausleistung. Dazu füllt man das Formblatt 8 aus. Dann ärgert sich das Amt mit den Eltern rum, du bekommst BAföG, kannst in Ruhe studieren... Das Amt geht dann ggf. gerichtlich gegen die Eltern vor um sich das Geld von ihnen wiederzuholen.
Also: BAföG Antrag stellen, sehen wie der Bescheid am Ende aussieht, ggf. ausrechnen lassen wer was noch "dazu" zahlen muss - kostenfrei beim Jugendamt.
Verweigern die Eltern die Mithilfe beim BAföG Antrag: Formblatt 8 ausfüllen.
Und: auch wenn auf dem BAföG Bescheid steht, dass die Eltern Summe X noch zahlen müssen, dann heißt das nicht, dass sie wirklich müssen (und können). Denn BAföG und Unterhalt nach BGB sind zwei völlig verschiedene Geschichten!
Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen, wenn die Eltern nach dem Auszug nicht freiwillig überweisen.
Und zusätzlich versuchen ein Stipendium zu bekommen!
Erst einmal müsste dein Auszug wegen dem Studium auch notwendig sein und nicht weil Du es gerne so hättest, oder es müsste ein anderer schwerwiegender sozialer Grund vorliegen, der das Zusammenleben mit den Eltern unzumutbar machen würde.
Dann stünden dir als Kind in Ausbildung oder Studium derzeit 860 € Unterhalt zu, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern leben würdest, dann müsstest Du aber vorrangig erst einmal Bafög - beantragen, deine Eltern müssen ihr Einkommen belegen, damit ein evtl. Anspruch auf Bafög - berechnet werden kann.
Würde der Antrag dann bewilligt, dann sollte man daraus auch entnehmen können wie hoch der Bedarf ist, was es an Bafög - gibt und was das Kind dann an Unterhalt von den Eltern fordern müsste.
Das Kindergeld stünde dir dann selber zu, wird aber zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, so wie das bewilligte Bafög - auch.
Würde das Kind eine betriebliche Ausbildung mit Vergütung machen bzw. überhaupt eine bekommen, dann könnte von der Nettovergütung im Regelfall min. schon einmal ein pauschaler Freibetrag von 100 € in Abzug gebracht werden, evtl. höhere notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen wären dann entsprechend nachzuweisen.
Ausgaben dem Einkommen anpassen und nicht umgekehrt !
Für deinen Lebensunterhalt sind BEIDE Elternteile zuständig. Musst du wegen Ausbildung und Studium außer Haus leben, sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.
Selbstverständlich nur, wenn sie dazu auch in der Lage sind. Ist das nicht der Fall, kannst du BAFÖG beantragen.
Wenn die Eltern leistungsfähig sind, gibt es keine Bafög. Wozu sollten sonst die Eltern ihre Einkommensverhältnisse offen legen?
Und wer entscheidet, ob die Eltern? Das Kind jedenfalls nicht, und letztendlich das Studierendenwerk auch nicht, wenn Formblatt 8 gesetzt wurde.
Ich kenne keine Eltern, die zum BAföG/Stipendium noch zusätzlich Unterhalt bezahlen.
Wir Eltern müssen nur, wenn wir auch können. Das wird aber nicht nach dem BAföG entschieden, sondern nach dem BGB.
Ggf. darf das Kind Formblatt 8 mit abgeben, damit sein Bedarf geleistet wird.
Es geht primär um den Unterhalt an sich. Die letzte Frage bezog sich auf die Möglichkeit von zusätzlichen Leistungen, falls der Unterhalt meiner Eltern nicht ausreichen sollte.
Falsch gedacht, erst kommt BAföG, dann ggf. Unterhalt, so der BGH.
Aber BAföG wird doch nur gewährt, wenn das Einkommen der Eltern nicht zu hoch ist oder? Das wäre hier der Fall.
Das entscheidet aber nun nicht das Kind. Wie schon geschrieben, ich kenne keine Eltern, die .....
BAföG kommt, wenn die Eltern nicht können oder nicht wollen oder nicht müssen.
Nicht so ganz, laut BGH kommt zuerst BAföG, dann die Eltern.