Wer zahlt kaputte Fensterscheibe?
Hallo,
gestern ist eine Fensterscheibe in der Balkontür unserer Mietwohnung gerissen. Es sind noch alte Doppelfenster und wir hatten Durchzug. Seltsamerweise ist die äußere Scheibe gerissen; wenn die beiden Türen aneinandergeschlagen wären, hätte die innere Scheibe kaputtgehen müssen und nicht die äußere. Außerdem habe ich nichts davon gehört, dass die Türen zusammengeschlagen wären...Also meiner Meinung nach kein Eigenverschulden. Wer zahlt jetzt die Scheibe? - Wir haben soweit ich weiß keine Hausratsvers/Glasvers,eine Haftpflicht schon glaube ich. Außerdem ist eine Fensterscheibe etwas FESTES was kein Hausrat ist,oder? Ist das nicht Vermietersache? - Bzw wie kann ich das dem Vermieter erklären? Danke für die Antwort!
7 Antworten
Normal der Vermieter. Wenn er dir nicht nachweisen kann, dass es eigenes Verschulden war, dann trägt das seine Gebäudehaftpflicht.
Gemeint ist eine Wohngebäudeversicherung.. (falsches Wort verwendet). Die beinhaltet üblicherweise auch Schäden an Glas etc. allerdings größtenteils nur, wenn dies durch Naturgewalt entsteht. Ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden (an den jeweiligen versicherten Gegenständen) auf. Weiterdenken müsst ihr jetzt ;-)
Warum soll der Vermieter dafür aufkommen, wenn ihr nicht aufpasst?
Der Grund des Risses war ja wie beschrieben ein Durchzug. Dafür kann der Vermieter natürlich nichts. Mit Durchzug müsst ihr rechnen, wenn ihr mehrere Türen/Fenster aufhabt. Der Schaden geht also zu euren Lasten. Leider wird eine Privathaftpflicht nicht dafür bezahlen, da man sich lt. Bedingungen ja gegen Glasbruch extra versichern kann. Also die Lösung ist: Wenn ihr eine Glasbruchversicherung habt, zahlt diese, wenn ihr keine habt, zahlt ihr selber.
Der Vermieter hat euch eine intakte Scheibe vermietet. Wenn ihr keine Glasbruchversicherung habt, zahlt ihr die Scheibe selbst. Die Haftpflichtversicherung zahlt keine Schäden, die anderweitig versicherbar sind. (eben Haushaltsglasversicherung)
Bemühe deine Haftpflichtversicherung, insofern diese Schäden an Mietsachen beinhaltet. Von Durchzug reißt bzw. platzt keine Scheibe, allenfalls beim Zuschlagen der Tür wegen desselben.
Es gibt keine Gebäudehaftpflicht, und selbst wenn es sowas geben würde, dann ist es trotzdem kein Hatfpflichtschaden, sondern ei Glasschaden. Wer jetzt zahlen muß ist meiner Meinung nach aber nicht so klar, wie du es darstellst.