Wer zahlt entstandene Kosten bei einer Hausdurchsuchung?

8 Antworten

Ich muss Dir nun ein paar Sächelchen beibringen, welche Dir allesammt nicht gefallen werden. Tut mir leid, aber die Realität ist oft härter als man denkt.

Wer zahlt das zerstörte Schloss?

Zunächstmal Du.

Es ist "Dein Schloss", Du hast es gemietet, Du bist gegenüber dem Vermieter dafür verantwortlich, dass dieses wieder hergestellt wird - völlig egal wer das Ding kaput gemacht hat, das spielt gar keine Rolle.

Also wirst Du erstmal zahlen müssen.

Seit über einem Jahr wird nun gegen mich emittelt und EMails an den Staatsanwalt, wer denn nun die Kosten übernimmt bleiben unbeantwortet.

Klaro. Die Staatsanwaltschaft informiert nicht, berät nicht, hilft nicht, die kümmern sich rein um ihre Sache, was bedeutet nur um das reine Ermittlungsverfahren, alles andere sucht man sich wo anders - im Zweifelsfalle bei einem Anwalt, den man selbst beauftragt und im zweifelsfalle auch bezahlt.

Machen die immer so, dort brauchst Du sowas gar nicht zu fragen.

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Interessiert bei der Staatsanwaltschaft kein Mensch. So man sich das nicht leisten kann, könnte man beim zuständigen Amtsgericht Prozesskostenhife beantragen.

Aber auch wenn die nicht gewährt werden sollte, kümmert das dort niemand, denn ein Grundsatz im Rechtsverfahren gilt: "Geld hat man zu haben".

Habe ich ein Recht das das Ermittlungsverfahren eingestellt wird nach einer gewissen Zeit?

Nein. Was da und ob da was eingestellt wird, entscheidet ausschließlich die Staatsanwaltschaft.

Kann ich meine Ex auf die Summer der entstandenen Schäden in regress nehmen?

Ja, kannst Du. Hierzu würde es jedoch notwendig, dass Du diese nicht wie geschehen anzeigst sondern ein Zivilverfahren eröffnest.

Innerhalb diesem müsstest Du glaubhaft darlegen können, dass Deine Ex durch Falschangaben und eine falsche Verdächtigung bei Dir Kosten verursacht hat, welche Du wieder haben willst.

Dazu müsstest Du zunächst abwarten, was ein Strafverfahren gegen Deine Ex ergibt. Würde sie verurteilt, hättest Du leichtes Spiel.

Die Chance hierzu ist jedoch eher gering, zumeist wird eingestellt gegen Auflagen z.B.

In diesem Fall müsstest Du das beim Zivilverfahren nachweisen, das dem so war.

Kannst Du das nicht, brauchst Du das gar nicht erst anzufangen.

Zudem, wenn Du ein Zivilverfahren anstrengst, trittst Du in Vorleistung für dieses Verfahren. D.H. Gerichtskosten, etc. müsstest Du noch vor Verfahrenseröffnung im Voraus bezahlen - Gerichte warten nicht auf ihre Kohle, die tun nichts ohne Vorleistung.

Alle diese Nachrichten waren nun wenig erbaulich für Dich - ich weiß! Versuchs mal so zu sehen, ist nur ein Schloß, das kostet 150 Flocken oder sorum, weil nur dieser Zylinder ausgetauscht werden muss und nicht die ganze Schließanlage

dumpertnl 
Fragesteller
 23.06.2015, 14:47

Hallo fastlink,

danke für Deine Ausführliche Antwort.

Ich ziehe mein resümee;
Wenn ich jemanden nicht mehr mag, erstatte ich einfach eine Anzeige gegen ihn und behaupte, dass man mir Sachen aus dem Keller geklaut hat. Natürlich mit dem Schlüssel, der mir nach einer Trennung nicht zurückgegeben wurde. Damit ist es "schwerer Diebstahl" und rechtfertigt somit ja eine Hausdurchsuchung mit allem pipapo.

Ich finde es bedauerlich, dass soetwas in Deutschland überhaupt möglich ist. Das war ein schwerer Eingriff in meine Privatsphäre und jetzt soll ich auch noch resignieren weil es ja "nur" 150,-€ sind?

Ich werde hier im Dorf nie wieder gegrüßt, weil man 2 Streifenwagen inkl. Ordnungsamt vor der Tür hatte - mein Ruf ist nachhaltig ruiniert.
Die Leute tuscheln und wechseln die Strassenseite wenn sie mich sehen.

Ich wohne 10km von der belgischen Grenze weg. Sollte ich das Schloss nicht ersetzt bekommen, kehre ich diesem Rechtsstaat dem Rücken! Das, was hier passiert ist, ist ja wohl das allerletze!

Abartig, dass ich diesen Staat und dessen Treiben auch noch mit meinen Steuern finanziere.

fastlink  24.06.2015, 06:00
@dumpertnl

Hallo und guten Morgen dumpertnl

Wenn ich jemanden nicht mehr mag, erstatte ich einfach eine Anzeige gegen ihn und behaupte, dass man mir Sachen aus dem Keller geklaut hat.

Kannst Du machen. Sollte man nicht, wäre zudem strafbar, jedoch nur, wenn man es Dir nachweisen kann, dass Du das einfach mal so gemacht hast. Du wirst einsehen, dass das ziemlich schwer ist nachzuweisen.

Damit ist es "schwerer Diebstahl" und rechtfertigt somit ja eine Hausdurchsuchung mit allem pipapo.

Das nennt sich besonders schwerer Fall des Diebstahls und unter Umständen rechtfertigt das eine Hausdurchsuchung, ja.

Das war ein schwerer Eingriff in meine Privatsphäre...

Richtig.

Ich finde es bedauerlich, dass soetwas in Deutschland überhaupt möglich ist.

Naja, wie will man es sonst machen? Wenn sowas nicht möglich ist, wäre es auch nicht möglich, beim wirklichen Dieb eine Durchsuchung zu veranstalten. Dann könnte jeder klauen wie er will, kann ja keiner was. Das Problem ist, den richtigen Dieb vom nicht richtigen Dieb zu unterscheiden.

Wirst Du einsehen, wenn Du logisch nachdenkst.

.... und jetzt soll ich auch noch resignieren weil es ja "nur" 150,-€ sind? 

Du musst nicht resignieren, jedoch meine ich zu diesem Zeitpunkt mit den paar Angaben die ich habe, dass es das zweckdienlichste wäre, es sei denn, Deine Gegenanzeige trägt Früchte und es kommt hierbei raus, dass Dich die Dame wissentlich fälschlich einer Straftat bezichtigt hat.

Ich werde hier im Dorf nie wieder gegrüßt, weil man 2 Streifenwagen inkl. Ordnungsamt vor der Tür hatte - mein Ruf ist nachhaltig ruiniert.
Die Leute tuscheln und wechseln die Strassenseite wenn sie mich sehen.

Sch ....eibenkleister. Da kann ich Dir keinen Rat geben, es sei denn, Du bist gut in dem kleinen Kaff integriert, denn dann wird es kein Problem sein, durch Kontakte zu streuen, dass man nichts gefunden hat und Deine Ex eine bescheu... Tante ist, die Dich fälschlich angezeigt hat. Somit könnte es sich wieder legen nach einer Weile, könnte, muss nicht.

Ernsthaftes Problem, stimme ich Dir zu.

Ich wohne 10km von der belgischen Grenze weg. Sollte ich das Schloss nicht ersetzt bekommen, kehre ich diesem Rechtsstaat dem Rücken! Das, was hier passiert ist, ist ja wohl das allerletze!

Dann pack schonmal, denn Die Möglichkeit, es nicht ersetzt zu bekommen ist dermaßen groß, dass man, wie heißt das so schön im Amtsdeutsch, "nach menschlichem Ermessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon ausgehen kann, dass Du es nicht ersetzt bekommst.

Die Staatsanwaltschaft wird es nur bezahlen, wenn man dieser einen Rechtsfehler nachweisen kann. Das wird kaum der Fall sein. Deine Ex wird es nur bezahlen, wenn man ihr nachweisen kann, das ganze fingiert zu haben, was zwar eher möglich und nicht ausgeschlossen ist, jedoch in den meisten Fällen nicht nachgewiesen werden kann.

Selbst wenn man es ihr nachweisen kann, jetzt kommt der nächste Punkt, musst Du sie dann verklagen und selbst wenn Du das gewinnst, wenn sie keine Kohle hat, das zu bezahlen, bleibst Du wieder drauf sitzen.

Rechtsstaat

Du legst Diesen begriff falsch aus, so wie das aussieht.

Rechtsstaat bedeutet nicht, dass Du Recht bekommst, das bedeutet nur, dass das Recht in Gesetzen allgemeinverbindlich festgeschrieben ist und sich die Institutionen daran halten. Mehr nicht.

Von Recht haben oder bekommen ist dabei, wie Du sicherlich bemerken wirst, keine Rede.

Abartig, dass ich diesen Staat und dessen Treiben auch noch mit meinen Steuern finanziere.

Siehs doch mal andersrum.

Da hockt ein Staatsanwalt, der bekommt einen Fall auf den Tisch.

Der kennt euch nicht, der kann in niemanden von euch reinschauen, der hat nur die paar Seiten Papier und muß entscheiden.

Aus diesem Vorgang geht hervor, Du stehst im Verdacht, etwas entwendet zu haben.

Ok, Du erstattest Gegenanzeige, aber jeder, wirklich jeder Piesepampel, der wirklich was ausgefressen hat, bestreitet seine Tat und wirft der gegnseite eine Lüge vor.

Was soll der machen? Was würdest Du machen? Klappe zu, interessiert nicht? Was ist dann im Fall, da wäre wirklich was geklaut worden? Isteressiert das dann nicht? Woher soll der wissen, das und ob da was war oder nicht? Soll der Gedanken lesen?

Negativ, Du würdest genau das machen was der auch macht, Du würdest sagen: "Ok, dann schauen wir mal nach". Und schwupp steht man vor der Tür von Leuten und schaut drinnen nach.

So steht es im geschriebenen Recht drin, das passiert - ja das muss der sogar machen, macht der das nicht, ist er selbst der Mops wegen Strafvereitelung im Amt.

Das mag im Einzelfall unerquicklich sein doch nur so bekommt man Täter, indem man nachschaut, weil man es vorher nicht weiß, ob es ein Täter ist oder nicht. Das ist leider die einzigste Möglichkeit.

Steuern.

Eine Steuer ist eine Gebühr ohne Anspruch auf Gegenleistung.

Alles weniger schön, muss ich Dir zustimmen, doch letztlich insgesamt, nur so funktioniert es letztlich. Macht man das nicht so, funktioniert gleichzeitig nichts mehr, nichtmal beim wirklichen Straftäter.

wenn der prozess beendet ist und sich rausgestellt hat das die durchsuchung falsch war..wird das alles deiner ex auferlegt. weil sie die durchsuchung beantragt hat. also wenn bei der durchsung nix bei raus kam..dann sieht das es gut für dich aus das du alle kosten erstattet bekommst.

martinzuhause  23.06.2015, 08:58

das wird nicht der ex auferlegt. diese hat die durchsuchung ja nicht angeordnet. wenn das verfahren eingestellt oder er als unschuldig festgestellt wird kann er versuchen seine ex auf erstattung der kosten zu verklagen.

So, die Sache ist geklärt. Die Polizei hat die Kosten als "Auslagen" übernommen nachdem meine Vermieterin diese Kosten geltend gemacht hat. 

Das Ermittlungsverfahren läuft leider immernoch, also ist die Frage zwar noch nicht definitiv aus der Welt, aber ich glaube das sich damit das Thema erledigt hat. 

Hoffe das diese Kosten im Anschluss meiner Ex in Rechnung gestellt werden.

Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, sollte dir wahrscheinlich Prozesskostenhilfe zustehen. Geh zum Anwalt und besprich es mit ihm. Dann bist du schlauer.

Miramar1234  23.06.2015, 09:31

Solltest es so sein,wie Du schilderst,ist die Vorgehensweise der Polizei möglicherweise unverhältnismäßig.Dies kann ein Anwalt klären,der Dir mit Rat und Tat zur Seite steht.Zivilprozeß gg.die Ex,nachdem Du wegen falscher Verdächtigung einen Prozeß gewonnen hast.Im 200 Seelen Ort gehst Du damit dann offensiv um.Wer zuletzt lacht,lacht am Besten.Absolut typisch,Anschuldigung von Ex-Beziehungen,Ehen.Aus gekränktem Stolz,Sachen verbummelt,ja aus Hass.Der Anwalt wird das auch wissen.Liebe Grüße.

schnute71  23.06.2015, 13:06

Das die Durchsuchung Unverhältnismäßig war, bezweifle ich. Wenn die Ex eine Anzeige sicher wegen Unterschlagung gemacht hat und ihrer Zeugenaussage Glauben geschenkt wurde, dann muss man dieses auch beweisen. Und dafür gibt es die Durchsuchung. Und ohne eine glaubwürdige Aussage bzw. evtl. Beweise wird kein Staatsanwalt eine Durchsuchung beantragen und kein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erstellen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass eine Durchsuchung nicht zum Erfolg führt. Entweder weil die Ex gelogen hat oder weil der Beschuldigte die Gegenstände schon verschwinden lassen hat.

wenn festgestellt wird das du unschuldig bist kannst du deine ex auf schadensersatz verklagen. das musst du aber machen