Wer zahlt den Gutachter wegen Schimmel vor Kauf einer Eigentumswohnung?

8 Antworten

Bei einer Eigentumswohnung gibt es auch immer einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum. Ist der Schimmel Folge eines Baumangels, müsste der Verwalter Auskunft zum Sachstand geben können. Einen Gutachter braucht es dafür nicht.

Wer die Musik bestellt muss die musik bezahlen. Wenn Du ein Gutachten haben willst und den Gutachter beauftragst bist Du auch derjenige der das Gutachten bezahlt. Eine Wohnung mit Schimmel (und sei es nur der Verdacht auf Schimmel) würde ich nie kaufen, auch nicht mit Gutachten. Es sei denn man kann Dir genau sagen aus welchem Grund Schimmelbildung da war und dass dieser Grund vollständig beseitigt wurde.

Bezahlen muss immer derjenige, der das Gutachten bestellt hat (und nicht, wie viele meinen, wer am Schimmel schuld ist!). Ob sich der Eigentümer auf Kaufpreisminderung einläßt, weiß ich natürlich nicht. Wenn es eine Umgebung ist, in der es viele leer stehende Wohnungen gibt, würde ich es auf jeden Fall versuchen. Optimal wäre natürlich, wenn der Eigentümer mit Kaufpreisminderung einverstanden wäre, aber gleichzeitig nicht die Haftung für Schimmel ausschließt ;-)

Das Gutachten zahlt der, der es bestellt. Das ist wohl überall so üblich.

Es hilft dir ja bei deiner Kaufentscheidung. Du kannst aber auch deine Verhandlung vom Ergebnis abhängig machen.

So lange der Notarvertrag noch nicht unterschrieben ist, kannst du noch über alles verhandeln.

Das ist mir aber etwas zu wirr. Für die Beseitigung von Gebäudeschäden ist doch die WEG bzw. deren Verwalter zuständig und alle ET müssen die Kosten und Lasten, auch den Gutachter, anteilig wuppen, so ja in der TE vorgegeben. Viel Glück.