Wer zahlt das Fussballcamp der Kinder, bei getrennt lebenden Eltern?

5 Antworten

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Die  Mutter zahlt vom Unterhalt alles, was im normalen Alltag anfaellt und was sie fuer sinnvoll erachtet, Turnverein, Kleidung, Schulsachen, Schulausfluege, Schwimmbadbesuch, Klavierunterricht usw. Wird das Geld knapp, muss sie Abstriche machen und auch mal was streichen.

Du zahlst das, was du am WE oder in den Ferien mit den Kindern unternimmst. Wird bei dir das Geld knapp, musst du ebenfalls Abstriche machen. Ein lebensnotwendiges Muss ist das Feriencamp sicher nicht (anders bei notwendiger Spange oder Nachhilfe).

Was anderes waere es, wenn ihr gemeinsam entscheidet, dass die Kinder dort hingehen sollen. Dann koennte man sich auch ueber eine Kostenteilung einigen.

 

Das Fußballcamp ist von dem Elternteil zu zahlen, der entscheidet, dass die Kinder es besuchen können. 

Treffen beide Eltern gemeinsam die Entscheidung (unabhängig vom Sorgerecht!), den Kindern ein solches Camp zu ermöglichen, müssen beide gemeinsam die Kosten dafür tragen. 

Ist ein Elternteil dagegen, und der andere schickt die Kinder trotzdem dort hin, muss letzterer die Kosten allein tragen.

Nur "Sonder- oder Mehrbedarf" muss von beiden Eltern gemeinsam getragen werden (anteilig je nach Einkommenshöhe), weil er nur als solcher gilt, wenn er tatsächlich notwendig für die Kinder ist (Nachhilfe o.ä.)

Alles andere müssen die Eltern nur gemeinsam finanzieren, wenn beide vorher damit und mit der Finanzierung einverstanden waren.

3052801 
Fragesteller
 20.10.2015, 23:08

Es gibt also,drei Arten von Kosten. Die Standart, kalkulierbaren Kosten: Essen, trinken, schlafen, Schule, Verein .... Zu bezahlen vom Unterhalt etc.

Die Sonderkosten, eher nicht zu kalkulieren: Nachhilfe, unerwartete Arztkosten, Diebstahl Fahrrad etc. Diese Kosten sind beidseitig zu tragen, je nach Einkommesverhältnis

Individuelle Kosten: Div. Zusätzliche Dinge die nicht unbedingt notwendig sind aber von einem Elternteil gewünscht werden. Werden immer von der Person bezahlt, die den Wunsch hat dieses zu tun, bzw. zu kaufen etc. Sie können auch von beiden bezahlt werden, wenn solche Absprachen getroffen werden.

So weit alles verstanden. Nun bleibt natürlich auch hier wieder eine Interpretationsspielraum. Das Fussballcamp ist in dem Verein, in dem meine Tochter sonst auch spielt. Somit würden die Kosten in Kategorie eins fallen. Eine Aktion die vom Vater gewünscht wird, sehe ich somit nicht unbedingt. Die Kosten von Trainingslagern von Vereinen in denen die Kinder spielen immer dem Elternteil aufzubrummen, der in der Woche Kinderdienst hat, finde ich nicht richtig.

Nun handelt es sich bei dem Fussblallcamp um das es hier geht wohl eher um eine Freizeitaktivität, die nicht dem normalen Trainigsbetrieb direkt zugute kommt. Daher fällt dieses Camp wohl eher in die Kategorie individuelle Kosten und damit müsste ich dafür zahlen, evtl. unter Beteiligung der Mutter, so sie möchte.

Teilt Euch die Kosten.

Ich finde es traurig, dass man sich da nicht einigen kann.

3052801 
Fragesteller
 18.10.2015, 17:33

Mein reden, mein Angebot. Ist aber nicht akzeptiert!

beangato  18.10.2015, 17:40
@3052801

Dann zahls um des lieben Friedens willen allein.

3052801 
Fragesteller
 18.10.2015, 19:11
@beangato

Na Frieden meint schon was anderes, bin ich der Meinung. Das die Kinder dran teilnehmen steht ausser Frage, das werde ich schon irgendwie schaffen. Frieden wird es wohl aber nur geben wenn es Klarheit gibt über die jeweiligen Verantwortlichkeiten.

claudialeitert  18.10.2015, 18:01

es wird geteilt. Da soll sich die Mutter auch mal ein herz nehmen und an ihre kinder denken. sie bekommt ja auch noch unterhalt

3052801 
Fragesteller
 18.10.2015, 19:17
@beangato

Warum nicht zwingen? Faktisch muss es ja eine Rechtsgrundlage geben. Wer hat welche Kosten zu tragen. Wer verwaltet das Budget der Kinder. Sind solche Aktivitäten im Verein Sonderausgaben und der, in dessen Betreuungszeit die Aktivität fällt, hat das Ding an der Backe. Kann doch irgendwie nicht sein oder? Sonderausgabe und Kostenteilung finde ich akzeptabel.

Wenn deine Kinder bei ihrem Besuch bei dir etwas kostspieliges fordern, musst du entscheiden, ob du das (leisten) willst oder kannst - das zahlt die Mutter von ihrem Unterhalt dann natürlich nicht :-O

Sie darf wie du auch mal "Nein, das können wir uns derzeit leider nicht leisten!" sagen :-)

Umgekehrt: Grds. sind mit dem Kindesunterhalt alle Kosten abgedeckt. Sonderbedarf kann die das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehabenden Kindsmutter nur dann verlangen, wenn er außergewöhnlich entstanden wäre. Zahnspange, Nachhilfe, ... Kosten für einen planbaren Schulausflug oder Ferienaufenthalt gehört nicht dazu.

G imager761

Der Elternteil bei dem du wohnst.

AalFred2  19.10.2015, 10:36

Woher weisst du, dass er bei seinen Eltern wohnt, und warum sollten die Großeltern für die Enkel so etwas zahlen müssen?