wer zahlt bei einer beziehung die miete wie ist es bei euch?

11 Antworten

Erlaubt ist, was gefällt und worauf sich die Beteiligten einigen können.

Grundsätzlich sollte man genau überlegen, wie "stabil" die Beziehung ist. Gemeinsame Verträge kann man nur gemeinsam kündigen, im Fall einer Trennung sind Streitigkeiten also oft vorprogrammiert.

Es spricht ja nichts dagegen zusammenzuziehen, die Frage ist viel eher, ob man seine "ewige Verbundenheit" nicht besser anderweitig unter Beweis stellt als mit gemeinsamem Mietvertrag, gemeinsam angeschafften neuen Möbeln und ständig wechselnden Verantwortlichkeiten.

Es ist oft eine bessere Idee, wenn ein Partner die Wohnung alleine mietet und den anderen als Untermieter oder Mitbewohner aufnimmt. Wenn Möbel neu angeschafft werden, kann man es auch so regeln, dass einem die Couch gehört und dem anderen die Wohnwand...

Ich würde alles was zur Wohnung gehört wirklich halbe halbe machen. Man kann sowas ja über einen Dauerauftrag lösen.

Lebensmittel dann im Prinzip auch halbe halbe aber mal bezahlt der eine mal der andere. Da würde ich persönlich nicht soo drauf achten.

Kann man regeln, wie man will. Kommt auch drauf an, wie der Mietvertrag gestaltet ist, also ob einer Hauptmieter ist und der andere ggf. Untermieter oder etwa beide Hauptmieter und vermutlich Gesamtschuldner.

Sinnvoll ist es vermutlich, die Mietzahlungen hälftig aufzuteilen und zusätzlich eine gemeinsame Haushaltskasse zu führen. Alle paar Monate dann eine Abrechnung machen.

Natürlich erwartet der Vermieter von Euch, dass er eine Miete bekommt und nicht zwei Hälften.

Falls man einen Mietvertrag macht, in dem beide Partner als Mieter eingetragen werden, haftet jeder der beiden immer zu 100 %. Das bedeutet, dass wenn einer nicht zahlt, der andere gegenüber dem Vermieter voll haftbar ist.

Man kann es dann intern so regeln, dass einer dem anderen die 50 % zahlt und dieser zahlt immer monatlich die Miete und ggf. auch Nachzahlungen auf Jahresrechnungen für Betriebskosten.

Wie man ansonsten die Lebenshaltungskosten aufteilt, wie z. B. die täglichen Einkäufe und wie man sich alle anfallenden Hausarbeiten aufteilt, ist noch einmal ein Thema. 100% gerecht wird es nie werden, aber man kann es annähernd hinbekommen.

Eine Möglichkeit ist auch, dass man mal für 1 oder 2 Monate ein Haushaltsbuch führt und feststellt, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind. Da rechnet man dann auch noch alle die Kosten rein, die nur 1x jährlich anfallen, wie z. B. Versicherungen.

Nun weiß man, wieviel man ungefähr für das gemeinsame Leben braucht und jeder zahlt dann z. B. 50 % davon in diesen Topf. Für alle übrigen Ausgaben, die nur jeden selbst betreffen, gibt jeder auch sein eigenes Geld aus. Zum Beispiel für Klamotten, Handys usw.

Manche teilen ihre Kosten nach Einkommensanteilen auf. Wer mehr verdient, zahlt mehr für die gemeinsamen Ausgaben.

Aber ich schreib gleich noch was zur Vorsicht!

bwhoch2  08.10.2020, 14:42

Wenn Ihr vor habt, zusammen zu ziehen, versucht einen Mietvertrag zu machen, in dem nur einer von Euch als Mieter drin steht. Trotzdem darf der/die andere mit wohnen. Sollte die Beziehung auseinander gehen, ist von Anfang an klar, wer die Wohnung behalten darf und wer auszieht und die Person, die nicht im Mietvertrag steht, ist ab dem Trennungszeitpunkt auch nicht mehr mitverantwortlich für die Mietzahlungen und den Zustand der Wohnung.

Falls aber der Vermieter der Traumwohnung darauf besteht, dass beide in den Mietvertrag gehen, empfiehlt es sich, sich von Anfang an gegenseitig zu bevollmächtigen, dass jeder auch im Namen des anderen den Mietvertrag kündigen kann.

Wenn Ihr Euch nicht an den Rat haltet, dann versucht Euch mal auszumahlen, was es für ein Gezerre geben kann, wenn einer von Euch wieder aus dem Mietvertrag aussteigen will und der Vermieter nicht damit einverstanden ist.

Wir haben damals einfach ein Gemeinschaftskonto eröffnet wo wir beide eingezahlt haben für die Ausgaben die uns beide betreffen; Miete, Strom, Internet, Lebensmittel, gemeinsame Anschaffungen, gemeinsamer Urlaub, .......usw.

Ist meiner Meinung nach auch die einfachste Variante.