Wer zahlt Badreinigung nach Verschmutzung durch verstopfte Rohre?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Rechnung musste er bezahlen, da das Hauptfallrohr total verschmutzt war....also zum Glück nicht mein Verschulden. Jetzt aber mein eigentliches Problem. Die Waschküche ist total verschmutzt und durch die Feuchtigkeit hat sich Schimmel gebildet. Muss in diesem Fall der Vermieter die Reinigungskosten und Malerarbeiten bezahlen? Schließlich war der Auslöser der ganzen Geschichte nicht mein Verschulden!!

Der Vermieter ist in der Pflicht und muss für die Reinigungs- und Renovierungskosten.

Hier mal ein für Sie interessanter Link von einem Anwalt

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-durch-Rohrbruch---f8937.html

Dort steht unter Anderem:

Diese Kosten sind ebenfalls Kosten des Schadens und müssen – sofern sie notwendig waren, was im Einzelfall zu klären ist – vom Vermieter übernommen werden.

MfG

Johnny

MS981987 
Fragesteller
 02.02.2014, 15:20

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn ich den Inhalt des Links richtig verstanden habe, müsste mein Vermieter dann auch für die Reinigung/ Reparatur/ Neubeschaffung der Waschmaschine aufkommen?!

MfG

johnnymcmuff  02.02.2014, 16:29
@MS981987

Wenn ich den Inhalt des Links richtig verstanden habe, müsste mein Vermieter dann auch für die Reinigung/ Reparatur/ Neubeschaffung der Waschmaschine aufkommen?!

Für Alles was verschmutzt oder beschädigt wird muss dann der Vermieter aufkommen.

MS981987 
Fragesteller
 03.03.2014, 19:14
@johnnymcmuff

Und wie sieht es eigentlich mit Mietminderung aus, wenn der Vermieter sich weigert für Reinigung und Renovierung aufzukommen? Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern? Wären 20% angemessen oder zu viel?

Also, die Hausratversicherung ordnet doch den Schaden an den Hausratgegenständen und meist auch an den Wänden, wenn denn der Mieter dafür zuständig war, und die vom Mieter bezahlte Gebäudeversicherung ordnet den Schaden am Mietgegenstand. Alles eigentlich ganz einfach, oder?

Ich gebe Jonny Recht, man muss aber meiner Meinung nach den Zeitraum betrachten, in dem der Schaden entstanden ist (auch der an der Waschmaschine). Wann hast du denn dem Vermieter das Problem mitgeteilt und hat der zeitig genug reagiert, um auch weiteren Schaden zu verhindern - oder hast du selbst zu lange allein rumprobiert und deshalb ist der Schaden erst richtig entstanden?