Wer trägt die kosten bei dew21?

4 Antworten

Natürlich muss der Vermieter das bezahlen.

Du bekommst dann von den Grundversorgern die kurzfristig kündbaren Verträge und dann suchst du Dir die passenden Anbieter aus. Anfangs die Grundversorger und dann die Lieferung durch Deine Anbieter hast Du zu zahlen, aber die Entsperrung, also die Wiederinbetriebsetzung des funktionierenden Anschlusses ist Sache Deines Vermieters.

Du mietest eine Wohnung an, welche mit Strom und Gas versorgt werden muss.

Ansonsten liegt hier ein Mangel vor.

Die Kosten der Entsperrungen sowie der notwendigen Gebrauchsfähigkeitsprüfung trägt der Vermieter/Eigentümer, zumal dieser ja offensichtlich auch schon die Aufträge rausgeschickt hat.

Wer bestellt, der bezahlt auch.

M.E. der Eigentümer (Vermieter) er muss Dir eine Wohnung mit (laufendem) Strom und Gasanschluss zur Verfügung stellen

Wer denn sonst außer dem Vermieter?