Wer hat hier bei diesem Bild Vorfahrt?
Ich bin der rote Wagen. Ich darf ja nicht fahren da ich rechts den gelben Wagen habe. Der grüne Wagen darf doch aber auch nicht fahren, da er linksabbieger ist. Wer darf denn jetzt als erstes fahren?
15 Antworten
Antwort die Zweite nach ausführlicher Recherche
Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko durch international sowie ehemals innerdeutscher Rechts-Unterschiede. Obwohl § 8 StVO scheinbar eindeutig regelt:
"An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Diese einfache und international sowie in Ostdeutschland seit Jahrzehnten geltende Regelung setzt die alte westdeutsche und seit 20 Jahren gesamtdeutsche StVO jedoch mit dem sogenannten "Vorrang" praktisch wieder außer Kraft.
Denn in § 9 heißt es: Absatz (3): "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Absatz (4): "Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ..."
Praktisch wird also die in allen Köpfen präsente "Rechts vor Links Regel" außer Kraft gesetzt. Es gilt daher nicht, woher jemand kommt, sondern unter bestimmten Umständen auch, wohin er fährt. Das führt zu Komplikationen, die unnötig sind. Die Vorrang-Regelung ist ostdeutschen Autofahrern meist völlig unbekannt (da diese dort in den 1950er Jahren abgeschafft wurde) und westdeutschen Autofahrern auch nur noch kurz nach deren Führerscheinprüfung hinreichend geläufig.
Bei der Lösung des Falles ist neben der Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO auch die Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO heranzuziehen. Danach muss ein abbiegendes Fahrzeug entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Somit darf grün bis zur Mitte der Kreuzung vorfahren, jedoch nicht abbiegen, weil rot als Entgegenkommender Vorrang gegenüber grün hat. Rot wiederum hat die Vorfahrt vom gelben Fahrzeug zu beachten, welches nunmehr - hinter dem Heck von grün fahren darf. Dann setzt Fahrzeug rot seine Fahrt fort und zuletzt biegt grün ab.
Falls die Einmündung so eng ist, dass gelb nicht durchfahren kann, weil grün den Weg versperrt, muss einer der Fahrzeugführer auf seinen Vorrang verzichten (§ 11 Abs. 3 StVO). Dabei hängt es von der konkreten Verkehrslage ab, wer seinen Verzicht auszuüben hat. In jedem Falle darf auf einen Verzicht nur vertraut werden, wenn eine Verständigung mit dem Verzichtenden herbeigeführt worden ist.
Gruß Berni
Du darfst nach dem gelben fahren weil die Regel rechts vor links gilt. Immer wenn keine Schilder da sind gilt die Regel rechts vor links.
wenn wir annehmen das rechts vor links ist, darf der grüne zuerst fahren, dann der gelbe, dann du.
ist doch egal ob er abbiegt, geradeaus fährt oder sich im kreis dreht.er hat rechts niemanden dem er vorfahrt gewähren muß, also darf er zuerst (egal was er machen will ^^ )
is egal wo der grüne hin will... wenn da rechts vor links ist, dann hat der grüne vorfahrt...
Grün dachte ich auch erst, aber hier gilt die Vorrang-Regelung.
wenn alles Hauptstrassen sind fährt erst der gelbe, dann der rote, dann der grüne, weil rechts vor links
nein, weil der gelbe auf einer vorfahrtstraße währe und zuerst fährt, dann hat der rote keinen mehr neben sich (rechts vor links) und der grüne auch nicht, da aber der grüne links abbiegen will:
umgucken handzeichen umgucken gegenverkehr beachten kreuzverkehr beachten abbiegen fußgänger beachten
gegenverkehr beachten (rotes auto) muss er warten und du (rot) darfst zuerst
- gelb 2. rot 3. grün
sag ich doch :-))
Wo siehst du da eine Vorfahrtstraße. Die sind Gleichrangig, also Rechts vor Links
Nein, der Grüne fährt zuerst.